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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT ...

Schwerin:.

... des Sonderausschusses für Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1730 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Landesverwaltung im Innenressort - Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Die Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern (GdP) hat betont, dass sie sich der Herstellung einer Einräumigkeit der Verwaltung durch eine Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform nicht verschließe. Die Anpassung der Polizeistrukturen an den Aufbau der allgemeinen Verwaltung sei logisch und selbstverständlich.

Die Einrichtung von Polizeidirektionen durch Rechtsverordnung werde jedoch entschieden abgelehnt.

Der Bildungsstandort Güstrow sei nicht das Problem, doch werde eine Integration des Bildungsinstitutes der Polizei (BIP) in die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FHöVuR) entschieden abgelehnt. Die aufgrund des Gesetzentwurfes erwarteten Synergien seien bereits seit Jahren realisiert. Problematisch sei in diesem Zusammenhang die Beteiligung des Personalrates, der in der Vergangenheit bei allen Fragen der Einstellung sowie der Aus- und Weiterbildung der Absolventen mitbestimmt habe. Bei einer Wahrnehmung dieser Mitbestimmung durch den Personalrat der allgemeinen Verwaltung sei die Vernachlässigung bzw. inkompetente Einschätzung der polizeilichen Belange zu befürchten.

Die GdP hat vorgeschlagen, das BIP zum An-Institut der FHöVuR umzuwidmen und zugleich die Dienst- und Fachaufsicht bei der Polizei zu belassen. Die Aufgabenbeschreibung des Landesamtes für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern sei nicht ausreichend. Insbesondere die „Serviceaufgaben im nichttechnischen Bereich“ seien konkret zu unterlegen.


Zur Landtagsdrucksache - pdf. File

GdP Mecklenburg-Vorpommern
- Internet Redaktion -
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