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Altersbezüge - § 14a Beamtenversorgungsgesetz

Erster Polizist gewinnt Verfahren vor dem VG Greifswald

Schwerin:.

Gestern gewann der erste Polizeibeamte sein Verfahren zu § 14a BeamtVG gegen das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, nachdem in der jüngsten Vergangenheit bereits Mitarbeiter der Oberfinanzdirektion ihr Recht erstritten.

Leider scheint das Finanzministerium nichts aus den Verfahren gelernt zu haben und bleibt bei seiner fehlerhaften Rechtsauffassung, wonach lediglich 20% der Anspruchsberechtigten tatsächlich einen Anspruch hätten. Die Verweigerungspolitik findet ihren Höhepunkt in der Aussage, dass in jedem einzelnen Fall ein Urteil erstritten werden soll.

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Silkeit „Es ist schon verwunderlich, wenn das sonst so „sparsame“ Finanzministerium jetzt das Geld mit beiden Händen zum Fenster hinaus wirft. Diese Verfahren erfolgen schließlich nicht zum Nulltarif. Völlig unverständlich wurde mir dieses „bockige“ Verhalten, nachdem zu hören war, dass selbst der verhandelnde Richter am Verwaltungsgericht Greifswald das Finanzministerium mehrfach zur Unterlassung aufforderte.“

Für die GdP ist die Reaktion des Richters, diese Verfahren zukünftig im schriftlichen Verfahren zu entscheiden, nur folgerichtig.

Die GdP wird jetzt das Finanzministerium nochmals zur Entscheidung auffordern und bei negativem Bescheid die Klageverfahren einleiten.

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Der Landesvorstand




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