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Ernennung des § 10 Lehrganges 2005 in Güstrow

Güstrow:.

Nach 12 monatiger Ausbildung, wurden heute in Güstrow BeamtInnen des mittleren Dienstes in den gehobenden Dienst ernannt

59 BeamtInnen des mittleren Dienstes wurden heute zur Polizei-/Kriminalkommissar ernannt. Im Rahmen der Aufstiegsausbildung gemäß § 10 Laufbahnverordnung der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern (LVO Pol M-V) vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist es möglich, innerhalb eines Jahres, in den gehobenen Dienst zu gelangen. Ziel ist es, eine zweigeteilten Laufbahn einen Schritt näher zu kommen. Dazu werden die Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes gründlich durch das Bildungsinstitut der Polizei (BIP) vorbereitet, um später den gestiegenen Anforderungen im Polizeidienst auch gerecht zu werden.

Am 12. September 2005 werden dann die nächsten 60 Polizisten zum fünften Lehrgang dieser Art am BIP in Güstrow begrüßt.

Die GdP Mecklenburg-Vorpommern wünscht „den Neuen" Polizeikommissarinnen bzw. Polizeikommissaren alles Gute in ihrer weiteren persönlichen Entwicklung und steht ihnen auch weiterhin gern zur Verfügung.



Mehr Bilder von der Ernennung könnt Ihr (in der Galerie) hier sehen.


GdP Mecklenburg-Vorpommern
- Internet Redaktion -
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