Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
Innenministerium schließt sich der Rechtsauffassung der GdP an
- Sonderurlaub bei Krankheit des Kindes oft falsch / zu gering bemessen -
Dieser Auffassung hat sich das Ministerium für Inneres und Sport nun auch angeschlossen. Somit stehen alleinerziehenden Beamtinnen und Beamten bis zu 15 Tage Sonderurlaub bei Krankheit ihres Kindes zu.
Der Landesvorstand
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