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Heilfürsorge

Erste Gesprächsrunde zum Komplex Unfallfürsorge/Dienstunfall

Schwerin:.

Die Unzufriedenheit mit der gegenwärtigen Reglung war Anlass zu einem ersten Gespräch zwischen der GdP Mecklenburg-Vorpommern und dem Staatssekretär Hartmut Bosch sowie dem Abteilungsleiter der Polizei Frank Niehörster...

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem 01. Oktober 2005 sind die neuen Heilfürsorgebestimmungen für Polizeivollzugsbeamte des Landes Mecklenburg –Vorpommern in Kraft. Gleichzeitig wurde die Unfallfürsorge, die bisher über die Heilfürsorge mit geregelt wurde, aus der Heilfürsorge herausgenommen und gesondert geregelt.

Wie euch inzwischen bekannt sein dürfte, erfolgt die Abrechnung von Kosten im Heilverfahren, das auf Grund eines Dienstunfalls erforderlich wird, mit dem Landesbesoldungsamt in Neustrelitz d.h., die Kollegin, der Kollege erhält die Rechnungen vom Arzt und hat diese dann beim Landesbesoldungsamt einzureichen. Nachdem das Landesbesoldungsamt den Rechnungsbetrag an die Kollegin, den Kollegen überwiesen hat, wird dann die Rechnung beim Arzt durch die Kollegin, den Kollegen beglichen.

Genau diese jetzt gültige Verfahrensweise war Anlass zu einem ersten Gespräch zwischen der GdP, vertreten durch Kollegen Heinz Woisin, und dem Staatssekretär Hartmut Bosch sowie dem Abteilungsleiter der Polizei Frank Niehörster.

Seitens der GdP wurde die Unzufriedenheit mit der gegenwärtigen Reglung hervorgehoben und es wurde ebenfalls darauf verwiesen, dass die Unfallfürsorgerichtlinien insgesamt einer sehr gründlichen Überarbeitung bedürfen.

Als Ergebnis dieses Gesprächs wurde vereinbart, gemeinsam nach möglichen Lösungen zu suchen, die eine Entlastung im Bereich der oben beschrieben Zahlungsweise als auch eine Klärung weiterer Probleme und Fragen im Zusammenhang mit der Unfallfürsorge erbringen.

Die weiteren Gespräche dazu werden zeitnah geführt und wir werden selbstverständlich weiter berichten.



Der Landesvorstand


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