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Die Ultras in Fußballstadien – die Diskrepanz zwischen Support und Gewalt
Erschienen im Landesjournal der GdP M-V - Ausgaben 05 und 06 2008
Frei für Journalistinnen und Journalisten in ihrer Berichterstattung bei Nennung:
"Olaf Kühl (†) - GdP M-V" bzw. "Olaf Kühl (†) - Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern"

Hinweis: Der veröffentlichte Artikel basiert auf einer rund 10-jährigen Erfahrung als Einsatzleiter bei Fußballspielen in der Hansestadt Rostock. Da mir bewusst war, dass ein Artikel mit dieser Thematik hoch sensibel ist, habe ich die Recherchen durch Seminararbeiten der Universität Greifswald und der Fachhochschule für öffentlichen Verwaltung, Polizei und Rechtspflege begleiten lassen.

Besonders differenziert sind die Ereignisse um das angesprochene „Schalke-Spiel“ zu betrachten. Die Aussagen des Artikels beziehen sich auf die Ermittlungsergebnisse der zuständigen Dienststelle nach Auswertung der Videoaufnahmen, Fotos und Zeugenvernehmungen.

Es ist natürlich schwierig, im Rahmen eines Artikels die Bedürfnisse aller Leser zu befriedigen bzw. alle Aussagen detailliert darzustellen. Die Aussage, dass es sich bei der Rostocker Ultrafanszene um eine der gewaltbereitesten Szenen handelt, fußt auf einer Analyse der Verlaufberichte der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze, beginnend am 30.4.2005.

Die aktuelle Situation in der Fanszene in Rostock erhärtet die Aussagen des Artikels. So wurde z. B. eine Person aus der Führungsriege des Fanszene e.V. im Mai in Bochum am Stadioneinlass mit Rauchpulver festgestellt. Aufgrund der Rauchentwicklung im Hansafanblock konnte dieses Spiel erst später angepfiffen werden. Im August randalierten sogenannte Hansafans beim Testspiel in Dänemark und schlussendlich wurden im Rahmen des Einsatzes beim Fußballspiel Hansa gegen St. Pauli Führungspersonen aus der Rostocker Fanszene in Gewahrsam genommen. Gegen diese Personen sind derzeit Strafverfahren wegen Landfriedensbruches anhängig. (Olaf Kühl (†), Autor des Beitrages - 21.10.2008)

Einleitung

In den vergangenen Jahren hat sich das Bild der Fußballfans in den Fußballarenen grundlegend geändert. In den Stadien spielen sich Szenen ab, die man bisher nur aus Südeuropa kannte. Großflächige Choreographien, blocküberspannende Fahnen und einstudierte Gesänge prägen das neue Bild in den Fußballstadien. Auf das Kommando eines ausgewählten Vorsängers (Kapo) werden Fangesänge angestimmt sowie Choreographien gezeigt. Diese Gruppierungen nennen sich „Commando“ Cannstadt, Filmstadtinferno, Phoenix Sons, Ultras Frankfurt oder Subtras Rostock.

Diese Fußballfans sind mittlerweile ein fester, vielerorts sogar einflussreicher Bestandteil der Fanszene. Diese Fangruppen begleiten mittlerweile fast alle Vereine der 1. und 2. Liga und sind meist unabhängig von diesen bzw. den offiziellen Fanclubs organisiert. Neben dem Engagement für ihre Mannschaft versuchen sie, gegen die zunehmende Kommerzialisierung des Fußballs einzutreten und fühlen sich als Interessenvertreter der echten Fußballfans.

Die Entstehungsgeschichte der Ultrabewegung

In Italien in den späten 60er Jahren ist der Ursprung der Ultrabewegung zu sehen. Fasziniert von den linksgerichteten Studentenprotesten, wie den „Heißen Herbst“ der Arbeiterbewegung 1969, beschlossen jugendliche Fußballfans die Stadien zu nutzen, um ihre kritische Haltung gegen die soziale Ungerechtigkeit im Land darzustellen. 1968 gründete sich die erste organisierte Ultragruppierung im Umfeld des AC Mailand. An Anlehnung an diese Gründung entstanden verstärkt in Norditalien ähnliche Gruppen, die ihre Mannschaft unterstützten. Der Name „Ultra“ ist auf ein Spiel des AC Turin zurückzuführen. Weil jugendliche Fans die Entscheidungen des Schiedsrichters gegen ihre Mannschaft nicht akzeptieren wollten, verfolgten sie den Schiedsrichter bis zum Flughafen. Dieses Verhalten wurde durch die italienischen Medien als „Ultra“ definiert. Ein Transparent mit der Aufschrift „Ultras“ wurde zum ersten Mal 1971 in der Kurve von Sampdoria Genua gezeigt. Diese Bezeichnung wurde dann von der neu entstandenen Jugendkultur übernommen, um sich von den herkömmlichen Fußballfans (Tiffosi) abzugrenzen.

Die neu entstandenen Gruppen bestanden häufig aus Cliquen Gleichaltriger (zwischen 15 und 20 Jahren), die aus demselben Stadtteil kamen und häufig dieselbe Schule besuchten. Diese Gruppen zeichnete besonders ihre Kameradschaft, ihr Zusammenhalt sowie die Auflehnung gegen traditionelle Autoritäten aus. Dieses Verhalten übte eine große Faszination auf andere Jugendliche aus, so dass diese Gruppen schnell anwuchsen und die herkömmlichen Fußballfans aus den Kurvenbereichen der Stadien verdrängt wurden. Mit Transparenten und Zaunfahnen markieren die unterschiedlichen Ultragruppen ihre „Gebiete“. Wichtigstes Erkennungsmerkmal der Mitglieder der Ultragruppierung war der Schal in den Farben des Vereins.

Kurze Zeit nach der Etablierung der Ultragruppen entwickelten sich auch die ersten Rivalitäten und Allianzen zwischen denselbigen. Neben politisch rechts- oder links-orientierten Auffassungen konnten auch regionale oder innerstädtische Konflikte für einen erbitterten Hass zwischen den Anhängern sorgen. Infolge dieser starken Rivalitäten kam es zu einem sprunghaften Anstieg der Gewalt in den Fußballstadien, welche eine deutliche Erhöhung der Polizeipräsenz zur Folge hatte und zu einer Verlagerung der Gewalttätigkeiten auf das Stadionumfeld führte. In den 80er Jahren kam es zu einer Entpolitisierung der Ultraszene. Diese ging einher mit der fortschreitenden Entpolitisierung der gesamten Gesellschaft Italiens. So wird derzeit eingeschätzt, dass nur wenige politisch links orientierte Gruppen diesen Prozess überlebt haben. Mittlerweile ist festzustellen, dass seit Mitte der 90er Jahre rechtsradikale Ultragruppen in den Kurven die Mehrheit bilden. Einzelne Ultragruppierungen weisen eine Mitgliederstärke von bis zu 15.000 Personen auf, die aufgrund ihrer Größe mittlerweile zu einem beängstigenden Machtfaktor angewachsen sind. Nach aktuellen Schätzungen sind in Italien derzeit rund 300.000 Personen der Ultraszene zuzuordnen.

Die Ultrabewegung in Deutschland

Seit Beginn der 90er Jahre erfährt die Ultrabewegung in Deutschland einen deutlichen Zulauf. Insbesondere seit der Jahrtausendwende ist die Anzahl der Mitglieder sprunghaft angestiegen. Ultragruppierungen nutzen zur Selbstdarstellung unterschiedliche Plattformen. Eigene Fanszines oder auch selbst kreierte Aufkleber gehören zu den Standardutensilien wie auch ein entsprechender Internetauftritt der Gruppierung. Insbesondere der Internetauftritt gewinnt zunehmende Bedeutung. In diesem Medium präsentieren die unterschiedlichen Gruppen ihre Aktionen in den Stadien und suchen so nach Anerkennung und Akzeptanz. Gemeinsamkeiten der unterschiedlichen Ultragruppierungen sind schnell gefunden. Die zunehmende Kommerzialisierung des Fußballs sowie die Repressionen durch Ordnungsdienste, Polizei und Stadionverbote bestimmen den gemeinsamen Nenner. Teilweise sind auch politische Grundhaltungen in diesen Fanszenen zu finden. So in den Ultragruppierungen des FC St. Pauli und des SV Babelsberg 03.

Viele Gruppen berufen sich auf das „Ultra-Manifest“ aus Italien. Neben der Kommerzialisierung des Profifußballs werden folgende Regeln aufgestellt: „Ultras sollten: 1. Jeden unnötigen Kontakt oder Hilfe durch die Vereine verweigern. 2. Jede Hilfe durch die Polizei verweigern. 3. Untereinander besser zusammenarbeiten. 4. In Eigenorganisation zu Auswärtsspielen reisen. 5. Mit den Ultras anderer Vereine zusammenarbeiten, um die Ware TV-Fußball unattraktiver zu machen. 6. Sich nicht von Autoritäten unterdrücken lassen und an Spielen unbedingt Präsenz zeigen.“.

Professor Pilz von der Universität Hannover hat in Untersuchungen die Ultra-Szene in Deutschland analysiert. Die derzeitigen Mitgliederstärken der Gruppen variieren zwischen 20 und 700 Mitgliedern. Vereinzelt kann auch je nach Ablauf der Saison eine Zahl von rd. 1.000 Mitgliedern erreicht werden. Pilz unterscheidet die Gruppenstruktur in 3 Zugehörigkeitsradien:

1. der harte Kern (Führungspersonen, tagtägliches Engagement für die Gruppe)
2. Ultras im engeren Sinne (Zahlung von Mitgliederbeiträgen, regelmäßige Teilnahme an Spielen und vereinzelt bei Treffen)
3. ultra-orientierter Fan (sympathisieren mit den Ultras und Beteiligen sich an den Aktionen im Block, werden aber nicht als Mitglieder geführt).

Deutschlandweit haben die Ultragruppierungen starken Zulauf. Insgesamt schätzt Prof. Pilz die Anzahl der Mitglieder der Zugehörigkeitsradien 1 und 2 auf ca. 7.000 Personen. Diese Anzahl bezieht sich auf die 3 obersten Spielklassen. Ähnlich wie in Italien wird die Altersstruktur von Personen zwischen 15 und 25 Jahren bestimmt. Die öffentliche Wahrnehmung der Ultragruppierungen ist maßgeblich geprägt durch die Berichterstattung seitens der Presse. Aufgrund der reißerischen Berichterstattung werden die Ultragruppierungen fälschlicherweise mit Hooligangruppen gleichgesetzt. Hooligans haben in erster Linie das Ziel, sich mit Gleichgesinnten Auseinandersetzungen zu liefern. Ultras wollen mit Choreographien auf sich aufmerksam machen und den besten „Support“ im Stadion zeigen.

Dem ursprünglichen Gedankengut entgegen ist derzeit bei vielen Vereinen in der 1. und 2. Fußballbundesliga sowie auch bei einigen Vereinen der Regionalliga eine zunehmende Einwirkung auf die Vereinspolitik erkennbar. Des Weiteren sind die Ultras bestrebt, durch den Verkauf von T-Shirts und Fanutensilien einen eigenen Merchandisingbereich zu etablieren. So stellten z. B. die Ultras des Regionalligisten Dynamo Dresden einen Forderungskatalog auf, in welchem sie z. B. Freikarten, das Recht auf freie unzensierte Choreographie und vor allem ein Mitspracherecht in der Vereinspolitik verlangten. Nachdem ein Vorstandsmitglied zur Durchsetzung dieser Interessen bedroht wurde, entschied sich der Verein für ein hartes Vorgehen gegen diese Gruppierung und sprach insgesamt 40 Stadionverbote aus. Beim Bundesligisten Karlsruher SC versuchten Ultras ebenfalls Einfluss auf die Vereinspolitik zu nehmen. Dieses Ansinnen wurde von den Vereinsgremien konsequent verhindert. Daraufhin sagten die Ultras sämtliche Choreographien im Stadion ab und führten am 23.11.2007 eine Demonstration zur Durchsetzung ihrer Interessen durch.

Feindbilder der Ultras

Die Universität Hannover veröffentlichte in dem Buch „Wandlungen des Zuschauerverhaltens im Profifußball“ die grundsätzlichen Feindbilder der Ultra-Gruppierungen:

1. die Polizei,
2. der DFB/die DFL und
die UEFA/die FIFA.

97 % der Ultras in den neuen und 71,7 % der Ultras aus den alten Bundesländern gaben in der Untersuchung von Pilz an, dass das Verhältnis zur Polizei schlecht ist. Aus einem Interview zitiert Prof. Pilz ein Mitglied der Ultraszene wie folgt: „Das Verhältnis zur Polizei – das sind Arschlöcher, das sind einfach Arschlöcher. Diese Leute sind dafür angestellt, uns irgendwie was anzuhängen. Kommen pissfreundlich daher, wollen lediglich ein paar Informationen haben und von hinten treten sie dir dann noch mal nach. Also meinetwegen können die alle tot umfallen und möglichst sofort.“. Die tiefgreifende Ablehnung gegenüber der Polizei kommt in einem weiteren Interview deutlich zutage: „Wenn mein Kind Bulle werden will, würde ich’s, glaub ich, umbringen. Das wäre die Niederlage meines Lebens. Der kann schwul werden, der kann Marsmännchen anbeten.“. Durch die vorherrschende Grundeinstellung der Ultras werden polizeiliche Maßnahmen häufig als übertrieben willkürlich und nicht verhältnismäßig empfunden. Ein großes Polizeiaufgebot empfinden Ultragruppierungen bereits als Provokation und Anlass für Auseinandersetzungen.

Das zweite Feindbild richtet sich gegen Verbänden und Institutionen wie den Deutschen Fußballbund und die Deutsche Fußballliga. Aus Sicht der Ultragruppierungen sind sie verantwortlich für die Kommerzialisierung des Fußballs und somit nach ihrem Empfinden für nicht-fangerechte Anstoßzeiten und willkürlich verhängte Stadionverbote.

Erkennbarkeit der Ultras

Die Bekleidung von Ultragruppen spielt eine herausragende Rolle bei der Darstellung der Gruppe. Neben Markenbekleidung von Szene-Ausstattern wie „Hooligan“, „Umbro“, „Troublemaker“, „Pitbull“ werden auch Polo- und Kapuzenshirts mit szenetypischen Symbolen und Motiven getragen. Neben dieser szenetypischen Bekleidung gehört die Bekenntnis zum Verein ebenfalls zur Pflicht eines Ultras. So werden in der Regel Fanschals bzw. Mützen mit Vereinslogos oder Gruppenzugehörigkeit getragen. Immer beliebter werden bei Ultragruppierungen schwarze Kapuzenshirts ohne Aufschrift. Dazu werden häufig Fanschals der zu unterstützenden Mannschaft getragen.

Das hat für die Ultras den Vorteil, dass bei Aktionen bzw. Maßnahmen der Polizei schnell die Bekleidungsstücke zur Vermummung genutzt werden können. Neben der Bekleidung ist es den Ultragruppierungen auch wichtig, bereits auf dem Weg zum Stadion durch ein geschlossenes Auftreten und das Zelebrieren von eingeübten Fangesängen auf sich aufmerksam zu machen.

Ultragruppierungen und Gewalt

Prof. Pilz stellt in der Abhandlung „Wandlungen des Zuschauerverhaltens im Profifußball“ folgendes fest: „Fakt ist, Ultra war noch nie gewaltfrei, das wäre gelogen. Aber Ultra ist auch nicht gewalttätig, dass man diese Repressalien anwenden muss, wie auf Hooligans.“. Die Entwicklungen in der Ultraszene nach der Fußball-WM 2006 in Deutschland, die gekennzeichnet ist durch eine deutlich angestiegene Gewaltbereitschaft erfordert mittlerweile einen gleichen Ansatz präventiver polizeilicher Maßnahmen wie auf Hooligans. Der Ultraszene gelingt es immer weniger, sich von dem gewaltbereiten Teil zu distanzieren und den Einfluss dieser Personen zurückzudrängen. Gewaltformen sind bspw.

a) das Abbrennen von Pyrotechnik in den Stadien
b) tätliche Beleidigungen
c) das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld oder in benachbarte Zuschauerbereiche
d) das Entwenden von Fahnen und Schals gegnerischer Fans
e) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
f) Körperverletzungen
g) Landfriedensbruch.

Kennzeichnend für Ultragruppierungen ist ein hoher Solidarisierungseffekt. Dieser tritt insbesondere bei Maßnahmen der Polizei oder des Ordnungsdienstes zutage. Grundsätzlich werden die Maßnahmen der Polizei und des Ordnungsdienstes als unverhältnismäßig und willkürlich dargestellt. Sie werden als willkommene Gelegenheit genutzt, um Auseinandersetzungen zu provozieren bzw. durchzuführen. Äußerst sensibel reagieren Ultragruppierungen bei Maßnahmen in „ihrem Blockbereich“.

Es besteht das Bestreben, diese Blockbereiche als „polizei- und ordnungsdienstfreie Zonen“ zu gestalten. Durch eine hohe Solidarisierung soll erreicht werden, dass sowohl polizeiliche als auch ordnungsdienstliche Maßnahmen im Block nicht durchgeführt werden können, um so ungehindert ihre Fankultur ausleben zu können.

Die Ultraszene des FC Hansa Rostock

In der Fanszene des FC Hansa Rostock versammeln sich rd. 300 Personen der Kategorie B (gewaltgeneigter Fan) und 80 Personen der Kategorie C (Hooligan). Zahlreiche Personen der Ultraszene werden in der Kategorie B erfasst. Unter Hinzurechnung der ultraorientierten Fans kann derzeit von einer Stärke der Ultrabewegung von ca. 500 Personen ausgegangen werden. Die Ultraszene des FC Hansa Rostock stellt momentan eine der gewaltbereitesten des Profifußballs in Deutschland dar. Kennzeichnend für diese Ultraszene ist auch der hohe Alkoholkonsum. Insbesondere bei Auswärtsfahrten tritt eine hohe Gewaltbereitschaft zutage. Kleinste Anlässe werden genutzt, um Auseinandersetzungen zu provozieren oder zu führen.

Bedenklich ist die Tendenz, friedliche Fans des gegnerischen Vereins mittels körperlicher Gewalt ihrer Fanutensilien zu berauben.

Fanszene Rostock e.V.

Zu Beginn der Hinrunde der Saison 2008/2009 wurde der Verein „Fanszene Rostock e.V.“ gegründet. Er versteht sich als eine Art Dachverband für alle Hansa-Fans und zählt nach eigenen Angaben derzeit 135 Mitglieder. Als Vereinsräume wurden ehemalige Büroflächen in der Hansestadt Rostock angemietet. Nach den zahlreichen Negativschlagzeilen aus der abgelaufenen Saison, verursacht insbesondere durch die Ultragruppierung „Subtras“ und einem daraus resultierenden deutschlandweit negativen Ruf der Rostocker Fanszene soll der neue Name für eine neue positivere Wahrnehmung sorgen und einen Schritt weg von der Gewaltbereitschaft bedeuten. Durch die Bildung des Vereins Fanszene Rostock e.V. wurden bisher bestehende Ultrastrukturen aufgelöst, so dass derzeit die Herausbildung neuer Strukturen im Vordergrund steht. Es ist derzeit festzustellen, dass sich die Führungspersonen des Vereins bemühen, die Gewaltbereitschaft der Fanszene zu minimieren und Einfluss auf gewaltbereite Fans nehmen.

Neben der bekannten Gewaltproblematik ist auch eine zunehmende Politisierung der Ultraszene erkennbar. Gewaltbereites autonomes Klientel mit entsprechendem Auftreten als sogenannter „Schwarzer Block“ ist verstärkt bei Heim- und Auswärtsspielen festzustellen. Eine enorme Emotionalisierung der Szene machte die Umbenennung des Ostseestadions in DKB-Arena mit sich. Hier griffen die bekannten Denkstrukturen und Mechanismen der Ultraszene. Die Umbenennung symbolisiert für den ganz überwiegenden Teil der Szene die fortschreitende Kommerzialisierung des Fußballs. So wurden am 17.08.2007 am Vorabend des Saisoneröffnungsspiels gegen den 1. FC Nürnberg aus einer Gruppe von ca. 50 vermummten Personen heraus Farbbeutel gegen das neue Namensschild DKB-Arena geworfen. Am 20.10.2007 fand eine Demonstration zum Thema Stadionumbenennung statt. Diese hohe Emotionalisierung setzte sich im November 2007 auf der Mitgliederversammlung des FC Hansa Rostock fort. In einer hitzigen Diskussion wurde das Thema insbesondere durch die Ultraszene vorgebracht. Es war festzustellen, dass auch die klare Absicht vorherrscht, Einflussnahme auf die Politik des Vereins zu nehmen. Wie kompliziert sich die Zusammenarbeit zwischen der Ultraszene und dem Verein gestaltet, zeigen die Ereignisse um das Spiel gegen Schalke 04 am 20.10.2007.

Nachdem durch das Problemfanklientel in den Blöcken 27 und 27a der Einsatz von Polizei und Ordnungsdienst durch Zeigen von Transparenten provoziert worden war, kündigte der „Fanszene Rostock e.V.“ die Zusammenarbeit mit dem Verein und versuchte, den Rest der Anhängerschaft mit einem Stimmungsboykott zu solidarisieren. Dieses misslang, so dass dieser Boykott nach zwei Spieltagen aufgehoben wurde. Mittlerweile ist eine deutliche Annäherung zwischen dem Verein Fanszene Rostock e.V. und dem FC Hansa Rostock zu verzeichnen. Aktuell erstellt der Verein Fanszene Rostock e.V. einen Ehrenkodex, in welchem akzeptierte Verhaltensweisen seiner Mitglieder niedergelegt werden sollen. Allerdings ist noch völlig unklar, ob und welche Sanktionen bei Nichtbefolgen greifen werden. Es ist davon auszugehen, dass dieser Prozess der Erarbeitung eines Ehrenkodexes sich noch lange hinziehen wird und somit kurzfristig keine messbare Bindungswirkung entsteht.

Besorgniserregend ist die Tatsache, dass es scheinbar den Rostocker Problemfans gelungen ist, Kontakte zu Gleichgesinnten nach Polen zu knüpfen.

Bei der Begegnung der 1. Fußballbundesliga zwischen dem FC Hansa Rostock und Eintracht Frankfurt wurden insgesamt 25 polnische Staatsangehörige festgestellt, die offensichtlich der dortigen Problemfanszene angehören. Diese befanden sich auf Einladung der Rostocker Problemfans in Rostock und hielten sich in der Spielphase im Block 27 auf.

Im Zuge der Nahbereichsfahndung nach einer Körperverletzung gegen einen Frankfurter Fan konnte eine Gruppe von 20 Personen vorläufig festgenommen werden.

Neben 7 deutschen Personen die einen Eintrag in der Datei Gewalttäter Sport hatten und von denen 2 Sturmhauben bzw. Mundschutz mitführten konnten 9 polnische Staatsangehörige ebenfalls festgenommen werden. Ihre Wohnorte befanden sich im Raum Kattowice.

Sollte es den Rostocker Problemfans gelingen die Kontakte zur polnischen Problemfanszene zu vertiefen und gegenseitige Besuche zu organisieren ist von einer deutlichen Steigerung des Gefahrenpotentials bei Heimspielen des FC Hansa Rostock auszugehen.

Polizeiliche Maßnahmen gegen gewalttätige Ultras

Gewalttätige Mitglieder von Ultragruppierungen müssen mit gleichen präventiv-polizeilichen Mitteln bekämpft werden wie Hooligans. Wie in den vorherigen Ausführungen schon dargestellt, ist von einer gleich hohen Gewaltbereitschaft wie bei Hooligans auszugehen. Aber anders als bei Hooligans werden nicht nur Gleichgesinnte als Ziel der Auseinandersetzungen gesucht. Die Gefährderansprache kommt als erste Stufe möglicher präventiv-polizeilicher Maßnahmen in Betracht. Sie soll den potenziell gewaltbereiten Problemfan aus seiner Anonymität holen. Die Durchführung der Gefährderansprachen kann sowohl mündlich durchgeführt als auch dem Betroffenen persönlich schriftlich zugestellt werden. Empfehlenswert ist hierbei, dem Adressaten nach dem Wortlaut nicht nahezulegen, auf den Besuch eines Fußballspiels oder sonstiger relevanter Veranstaltungen zu verzichten, da diese Vorgehensweise mit einem Grundrechtseingriff verbunden wäre. Demzufolge kann sie nur dann auf die polizeirechtliche Generalklausel gestützt werden, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt und die durch Tatsachen belegte Besorgnis besteht, der Adressat werde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Straftaten begehen, die im sachlichen Zusammenhang mit der Gefährderansprache stehen. Erfahrungen während der WM 2006 und im Zusammenhang mit Länderspielen belegen, dass die Anwendung insbesondere von Gefährderansprachen sinnvoll erscheint.

Als zweite Stufe präventiv-polizeilicher Maßnahmen kommt bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen das Aufenthaltsverbot in Betracht. Grundlage hierfür ist der § 52 Abs. 3 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V): „Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich eine Straftat begehen wird, so kann ihr für die Dauer von bis zu 10 Wochen untersagt werden, diesen Bereich zu betreten und sich dort aufzuhalten. Örtlicher Bereich in diesem Sinne ist ein Ort, ein Gebiet innerhalb einer Gemeinde oder auch ein gesamtes Gemeindegebiet. Das Verbot ist zeitlich und örtlich auf den erforderlichen Umfang zu beschränken und darf räumlich nicht den Zugang zur Wohnung des Betroffenen umfassen. Die Vorschriften des Versammlungsrechts bleiben unberührt.“. Die erforderlichen Tatsachen werden sich in der polizeilichen Praxis darauf stützten, dass der Betroffene in der Vergangenheit bei Fußballspielen einschlägig polizeibekannt gemacht worden ist. So z. B. durch das Begehen von Straftaten, durch Gewahrsamnahmen bzw. die Feststellung seines Aufenthalts in einer gewaltbereiten Gruppe.

Die Abstimmung über das Aufenthaltsverbot erfolgt zwischen der zuständigen Polizeidienststelle und der zuständigen Ordnungsbehörde der Kommune. Derzeit gibt es kaum Erfahrungen, welche rechtlichen Voraussetzungen die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Gefahrenprognosen an derartige Verfügungen stellt. Es ist zeitnah damit zu rechnen, dass Personen, gegen die ein Aufenthaltsverbot ergeht, diese einer richterlichen Überprüfung zuführen.

Als weitere Stufe präventiv-polizeilicher Maßnahmen ist die Erteilung von Meldeauflagen möglich. Eine Meldeauflage bedeutet, dass die von der Maßnahme betroffene Person dazu aufgefordert, sich zu einem bestimmten festgelegten Zeitpunkt bei einer Einrichtung der Polizei oder der Ordnungsbehörde einzufinden hat. Meldeauflagen müssen zweckmäßigerweise zeitlich so festgelegt sein, dass es dem Adressaten ohne Versäumnis dieser Zeiten nicht möglich ist, rechtzeitig zu einem bestimmten Spielort oder dessen Nähe zu gelangen, um dort an gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen. Grundlagen einer solchen Auflage sind die §§ 13 i.V.m. 16 SOG M-V. Eine Spezialnorm ist im SOG M-V derzeit nicht vorhanden. Die Abstimmung einer derartigen Meldeauflage erfolgt ebenfalls zwischen der zuständigen Polizeidienststelle und der zuständigen Ordnungsbehörde. Die Anwendung von Meldeauflagen beinhaltet jedoch zwei wesentliche Probleme. Das Aussprechen von Meldeauflagen gegen Betroffene macht nur Sinn, wenn deren Wohnort eine bestimmte Entfernung zum Spielort aufweist. Des Weiteren erscheint der Vollzug einer solchen Verfügung derzeit problematisch, da es kein geeignetes Zwangsmittel zur Durchsetzung dieser Verfügung gibt. Auch das Zwangsmittel Zwangsgeld (§ 88 SOG M-V) ist untauglich, da es den Störer schon aufgrund der zeitlichen Komponente nicht zwingen kann, der Verfügung nachzukommen. Da das Zwangsmittel Zwangsgeld keine Strafe darstellt, kann dieses bei Nichtbefolgen der Verfügung nach Wegfall des Grundes (Beendigung des Fußballspiels) nicht erhoben werden. Ohne Änderung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist die Maßnahme der Meldeauflagen bei Einzelterminen ein untaugliches Mittel zur Verhinderung von Gewalt bei Fußballspielen.

Als letzte Stufe präventiv-polizeilicher Maßnahmen kommt die Gewahrsamnahme potenzieller Störer in Betracht. Aufgrund der Intensität dieses Grundrechtseingriffs werden an diese Maßnahmen hohe Anforderungen gestellt. Gem. § 55 Abs. 1 Nr. 2c SOG M-V kann eine Person in Gewahrsam genommen werden, wenn dies unerlässlich ist und die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat zu verhindern; die Annahme, dass eine Person eine solche Tat begehen wird, kann sich u. a. darauf stützen, dass sie in der Vergangenheit bereits aus vergleichbarem Anlass bei der Begehung von Straftaten als Störer angetroffen worden und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Wiederholung dieses Verhaltens zu erwarten ist. Darüber hinaus kann diese Annahme durch Variante 2b untermauert werden, wenn diese Person Waffen, Werkzeuge und sonstige Gegenstände (z. B. Passivbewaffnung), die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erwartungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, mit sich führt. Allerdings dürfte diese Variante in der Regel nur bei entsprechendem Antreffen mit zeitlichem und örtlichem Bezug zu entsprechenden Veranstaltungen praktikabel und deshalb nur für die Polizei relevant sein.

Strafverfolgungsmaßnahmen bei Feststellungen von Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen

Sollte es polizeiliches Ziel sein, die Beweise so zu sichern, dass ein beschleunigtes Verfahren gem. §§ 417 ff. StPO zur Anwendung kommt. Diese Zielstellung ermöglicht, dass die Strafe „auf dem Fuße folgt“ und ein konsequenteres Arbeiten mit bundesweiten Stadionverboten zeitnah erfolgt.

Polizei und Fanarbeit

In einer immer mehr pluralistisch ausgeprägten Gesellschaft gewinnt die Fanarbeit immer größere Bedeutung. Auch die Polizei kann sich diesem Trend nicht entziehen. Die Fanarbeit kann nicht alleine den Vereinen bzw. den Fangruppierungen überlassen werden. Neben den vorhandenen Instrumentarien der Vereine von Fanbetreuern sollten kommunale Fanprojekte zum Standard von Spielorten des Erst- und Zweitligafußballs gehören. Die Polizei muss sich in diesen Prozess einbinden lassen. Ein ständiger Kontakt zwischen dem Verein und den Fangruppierungen erscheint zunehmen unerlässlich. Die gestiegene Gewaltbereitschaft macht den Vereinen und Fanclubs genauso zu schaffen wie der Polizei. Des Weiteren erzeugt eine offene Kommunikation mit den Fans mehr Verständnis für die polizeilichen Maßnahmen. Es gelingt so, Gewaltbereiten potenziell immer weniger, polizeiliche Maßnahmen falsch darzustellen und somit die sogenannten Mitläufer für sich zu gewinnen. Deshalb ist es wünschenswert, darauf hinzuwirken, dass Polizeibeamte sowohl regelmäßig an Gesprächsrunden der Fanbeiräte, der Fanclubs und der Vereinsgremien teilnehmen, um über polizeiliche Maßnahmen, über Tendenzen in der Fanszene, aber auch Problemfälle zu berichten.

Stadionverbote

Gegen Personen, die im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen sicherheitsgefährdend aufgetreten sind, kann der Hausrechtsinhaber für die Platzanlage ein Stadionverbot festsetzen. Da für die Überwachung/Einhaltung von Stadionverboten der Hausrechtsinhaber zuständig ist, beschränkt sich die Aufgabe der Polizei grundsätzlich darauf, dieses bei Bedarf und auf Anforderung des Hausrechtsinhabers durchzusetzen. Die Rolle der Polizei im Zusammenhang mit Stadionverboten ergibt sich häufig daraus, dass diese sie bei dem Hausrechtsinhaber (Verein) beantragt. Somit ergibt sich die Verpflichtung, mit diesem Instrumentarium sehr gewissenhaft umzugehen, da es für einen Fußballfans emotional die schärfste Bestrafung darstellt. Somit ist vor jeder Beantragung eines Stadionverbotes im Einzelfall zu prüfen, ob das Vergehen diese Sanktion rechtfertigt und auch mit welcher Dauer diese Sanktion ausgesprochen werden soll. Die Novellierung der Stadionverbotsrichtlinie im Jahr 2005 durch den DFB ermöglicht den Vereinen und der Polizei, Stadionverbote auch unter Auflagen auszusetzen. Dieses Instrumentarium hat sich bewährt und findet auch bei den Fans große Akzeptanz.

Ultragruppierungen bei unterklassigen Fußballspielen

Der Trend, dass einzelne Ultragruppierungen unterklassige Fußballspiele besuchen, hat sich seit der WM 2006 verstärkt. Mit dem Ziel, ihre ultrabezogene Fankultur auszulegen, werden diese Spiele besucht. Durch die Nichtanwesenheit der Polizei bzw. nur weniger Ordner kann hier das Ultraverhalten uneingeschränkt ausgelebt werden. Das Zünden von Pyrotechnik stellt dabei noch die geringste Form des Ultraverhaltens dar. Des Öfteren führt das Ultraverhalten gepaart mit einem erheblichen Alkoholgenuss zu körperlichen Auseinandersetzungen mit gegnerischen Fans bzw. Ordnungspersonal. In allen Landesteilen Mecklenburg-Vorpommerns ist das Agieren kleinerer Ultragruppierungen bekannt. Die Größe der Gruppen bewegt sich zwischen 10 und 30 Personen. Festzustellen ist, dass häufig 2 – 3 Personen dieser Gruppierungen bereits Gewalterfahrungen im Zusammenhang mit Fußballspielen haben und jüngere ultra-orientierte Personen mit in ihre Gruppe integrieren.

Die unterklassigen Vereine stehen diesem Phänomen häufig hilflos gegenüber. Zum einen fehlt ihnen die Erfahrung im Umgang mit solchen Gruppen und zum anderen geschultes Ordnungsdienstpersonal. Auch sind die Vereine mit ihren ehrenamtlichen Führungen finanziell nicht in der Lage, einen professionellen Ordnungsdienst zu engagieren. Ziel sollte es sein, mittels verbandsinterner Richtlinien (Sicherheitsrichtlinie, Stadionverbotsrichtlinie) gewaltbereite Ultragruppierungen auch von unterklassigen Spielbegegnungen auszuschließen. Auch die präventive Arbeit der Fußballverbände sollte durch die Polizei unterstützt werden. Die Aufklärung der Vereine über dieses Phänomen sowie den Umgang mit diesen Phänomenen könnte Bestandteil polizeilicher Präventionsarbeit sein. In Mecklenburg-Vorpommern ist es durch die Durchführung von Regionalkonferenzen mit betroffenen Vereinen gelungen, ultraorientiertes Verhalten bei unterklassigen Spielen deutlich zu minimieren. Das offensive Herangehen der Vereine an diese Gruppierungen hat den Erfolg gezeigt, dass die Personen durch das Herausholen aus der Anonymität ihre spielablaufgefährdenden Handlungen nicht mehr durchführen konnten bzw. ihr Verhalten regelkonformer gestalten.

Zusammenfassung

Das Phänomen von Ultras in Fußballstadien steht in Deutschland erst am Anfang ihrer Entwicklung. Durch die hohe Vernetzung über die modernen Medien erfuhr diese Bewegung in den letzten Jahren einen enormen Zulauf. Zunehmend werden sich die Ultragruppierungen ihrer Macht bewusst und versuchen, auf die Vereinspolitik Einfluss zu nehmen. Es ist absehbar, dass es ihnen gelingen wird, ihre Mitglieder in bestimmte Gremien der Vereine hineinzuwählen. Die zunehmende Gewaltbereitschaft von Ultragruppierungen wird in den nächsten Jahren die Einsätze im Rahmen von Fußballspielen bestimmen. Insbesondere die hohe Anzahl gewaltgeneigter Fans stellen ein polizeiliches Problem dar. Es ist zu prognostizieren, dass mit einer Weiterentwicklung der Ultrabewegung sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht mehr Polizei zur Absicherung von Fußballspielen benötigt wird.

Olaf Kühl (†)
Leiter Fachausschuss Schutzpolizei der GdP Mecklenburg-Vorpommern
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