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Anhörung zum Landesdisziplinargesetz GdP: Polizisten dürfen nicht doppelt bestraft werden

Schwerin:.

Polizisten dürfen durch die Novelle zum Landesdisziplinargesetz M-V nicht doppelt bestraft werden“ sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Silkeit...

Polizisten dürfen durch die Novelle zum Landesdisziplinargesetz M-V nicht doppelt bestraft werden“ sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Silkeit, heute anlässlich einer Anhörung vor dem Innenausschuss des Schweriner Landtages. „ Gerade Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind vor allen anderen Beamtengruppen die Risikogruppe Nr.1, die am ehesten durch die Auswirkungen des novellierten Disziplinarrechts, insbesondere dem ungünstigen Fristenlauf, betroffen ist. Wer auf der einen Seite Leistungsbereitschaft von seinen Mitarbeitern fordert, muss auf der anderen Seite auch die Voraussetzungen schaffen. Das ist aber angesichts der Fristenregelungen, die deutlich schlechter als die des Bundes oder anderer Länder ausfallen, nicht erkennbar“, so Silkeit weiter.

Bei der Anhörung, die nach vielfachen Vorgesprächen mit den Fraktionen erfolgte, zeigten DGB, DBB, DPolG und GdP ein Bild der Geschlossenheit.

Neben den ungünstigen Fristen beim Maßnahmeverbot und beim Verwertungsverbot kritisierten die Gewerkschaften nachstehende Punkte:
  1. Im Entwurf zum LDG M-V fehlt gänzlich das bisher übliche Widerspruchsverfahren, d.h., die Verfahren gehen unmittelbar zum Verwaltungsgericht. Damit sind die Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung stark eingeschränkt. Hierzu machte die SPD-Fraktion den Vorschlag, die Wahlmöglichkeit eines Widerspruchsverfahrens einzuführen.
  2. Die Weisungsgebundenheit des Ermittlungsführers im Disziplinarverfahren kann den Grundsatz, dass dieses sowohl belastende wie entlastende Momente zu untersuchen habe, gefährden.
  3. Die Kompetenzerweiterung für Dienstvorgesetzte bis einschließlich der Kürzung der Dienstbezüge erschien allen Gewerkschaften zu weit. Derartige Eingriffe sollten wie bisher unter dem Vorbehalt der obersten Dienstbehörde stehen.
  4. Alle Gewerkschaften forderten den Ausbau der Beteiligungsrechte der Personalvertretungen im Disziplinarverfahren.

Weitere Verhandlungen mit den Arbeitskreisen der Fraktionen werden sich anschließen.

Wir berichten weiter.


Der Landesvorstand


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