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Kontroverse Debatte im Landtag

Schwerin:.

Die Koalitionsfraktionen stimmten heute nach einer kontroversen Debatte der Zusammenlegung von BIP und FH zu - für uns stellt diese Zusammenlegung einen dramatischen Eingriff in die Aus- und Fortbildung der Polizei da!

Nach kontroverser Debatte stimmte die Regierungskoalition heute mehrheitlich dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform des Innenressorts zu. Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt die Landesregierung unter anderem die Schaffung eines Landesamtes für innere Verwaltung, die Zusammenlegung von ATB und Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz sowie des Bildungsinstitutes der Polizei mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege.
Die Vorsitzende der Fraktion der PDS/Linkspartei, Angelika Gramkow, der fraktionslose Abgeordnete Dr. Bartels und die geschlossene CDU-Fraktion stimmten gegen den Gesetzentwurf.
In der Debatte stellte der CDU-Abgeordnete Wolf-Dieter Ringguth fest, dass die „Bedenken von Fachleuten, die vorgebracht wurden, für die Regierungskoalition keine Bedeutung hatten.“ Damit bezog er sich auf die öffentliche Anhörung vor dem Sonderausschuss Verwaltungsreform am 23.09.05. Zu dieser Anhörung war auch die GdP geladen. (wir berichteten)
Der SPD-Abgeordnete Heinz Müller, Vorsitzender des Sonderausschusses bestätigte die Kritik Ringguths mit den Worten „Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen“ und weiter „die Abgeordneten müssen sich selbst ein Bild machen“.

Für die Gewerkschaft der Polizei stellt insbesondere die Zusammenlegung des BIP und der FH einen dramatischen Eingriff in die Aus- und Fortbildung der Polizei dar. „Wenn wir die Worte des Vorsitzenden des Sonderausschusses böswillig auslegen würden, stellten wir uns die Frage, wozu das Parlament dann noch öffentliche Anhörungen durchführt und nicht gleich umfänglich den Vorschlägen der Landesregierung folgt. Das hieße konkret übersetzt, dass es auf die Bedenken der Betroffenen so gut wie gar nicht ankommt“, so Michael Silkeit, Landesvorsitzender der GdP.
Silkeit weiter: „Wenn diese Auffassungen das zukünftige Verfahren zur Verwaltungsreform bzw. zukünftiger Polizeistrukturen bestimmen sollten, sehe ich schwarz für die Interessen der Beschäftigten der Landesverwaltung und der Bürger. Veränderungen realisiert man nur mit- und nicht gegeneinander.“

Die GdP kritisierte in der öffentlichen Anhörung besonders den Verlust der Zuständigkeit der Polizei für die Aus- und Fortbildung von Polizisten. Auch die Synergieeffekte, die Innenminister Timm in der Zusammenlegung beider Behörden erkennen will, sind aus Sicht der GdP zum größten Teil bereits realisiert.
Der Forderung der GdP, die Verordnungsermächtigung des Innenministers nicht auf die Errichtung und Auflösung von Polizeibehörden auszudehnen, folgten die Abgeordneten. Sie sahen keinen hinreichenden Grund, die Kompetenzen des Innenministers auszuweiten.

Nach dieser bedauerlichen Entscheidung des Landtages bleiben für die betroffenen Beschäftigten eine Vielzahl von Fragen offen, die wir nunmehr in den folgenden Verhandlungen beantworten müssen. Die Bandbreite reicht vom (Nicht)Verbleib der Beschäftigten im PEK über die zukünftige Gewinnung von Lehrkräften bis zur Regelung des Verfahrens bei Abordnungen und Versetzungen.
Wir berichten.

Der Landesvorstand


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