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Nach Spruch des BVerwG - höheres Ruhegehalt

Starre Haltung der Länder wahrscheinlich - GdP führt Musterverfahren

Schwerin/Berlin:.

Vertreter der GdP trafen sich heute in Berlin. Gegenstand der Beratungen war der Umgang mit den Anträgen auf vorübergehende Erhöhung der Versorgungsbezüge nach § 14 a BeamtVG infolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.2005. Man einigte sich, das Musterverfahren zur Durchsetzung der berechtigten Versorgungsansprüche unserer Pensionärinnen und Pensionäre durchgeführt werden!!!

Vertreter der Gewerkschaft der Polizei aus den fünf neuen Bundesländern einigten sich heute in Berlin darauf, Musterverfahren zur Durchsetzung der berechtigten Versorgungsansprüche unserer Pensionärinnen und Pensionäre durchzuführen, sollten die Finanzminister ihre starre Haltung nicht aufgeben.

Hintergrund der Auseinandersetzungen ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem alle Versorgungsempfänger, die mit ihrem erdienten Ruhegehaltssatz die 35 % Mindestversorgung unterschreiten, Anspruch auf diese haben, sowie pro rentenversicherungspflichtiges Jahr um einen weiteren Prozentpunkt. Die Anwendung dieses Urteils würde zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgungsbezüge zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr führen.

Die für Versorgung zuständigen Vertreter der Bundesländer hatten sich bereits im September auf eine einheitliche Auslegung des Urteils geeinigt. Diese fällt allerdings zu Ungunsten eines großen Teils unserer Kolleginnen und Kollegen aus.

Rückfragen beim BVerwG ergaben, dass eine Verschlechterung der Versorgungsbezüge durch das Urteil weder beabsichtigt noch gedeckt sind.

Da die Antwort der Finanzministerin auf unsere Anfrage zur Anwendung des Urteils noch aussteht, können wir erst nach Erhalt die entgültige Entscheidung über Verfahren vor den Verwaltungsgerichten treffen.

Genauere Hintergründe und weitere Verfahrensschritte könnt Ihr ab dem 16. März bei Euren Kreisgruppen erfragen.

Der Landesvorstand


Das Flugblatt als pdf.File zum herunterladen


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