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RechtsInformation

Absenkung des Versorgungsniveaus verfassungskonform

Schwerin:.

Eine Information des Ladesvorstandes der GdP Mecklenburg-Vorpommern zur Entscheidung vom 27.9.2005 des Bundesverfassungsgerichts

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

mit seiner Entscheidung vom 27.9.2005, Gesch.Z.: 2 BvR 1387/02, betont das Bundesverfassungsgericht, dass die vom Dienstherrn geschuldete Alimentierung keine dem Umfang nach beliebig variable Größe ist, die sich einfach nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Hand bemessen lässt. Zu den finanziellen Erwägungen müssen in aller Regel weitere Erwägungen hinzukommen, die im Bereich des Systems der Altersversorgung liegen. Die mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 in Gang gesetzte Verringerung des Versorgungsniveaus ist jedoch, so das höchste deutsche Gericht, im Hinblick auch auf die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt. Da das Bundesverfassungsgericht weiterführend mit dieser Entscheidung feststellte, dass auch kein Verstoß gegen den Vertrauensschutztatbestand, den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot vorliegt, werden die von uns anhängig gemachten Klagen mit dieser Entscheidung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aussichtslos bleiben müssen.

Trotzdem bleibt festzuhalten, dass wir im Interesse der Mitgliedschaft den Rechtsweg beschritten haben. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird jedoch zu akzeptieren sein.

Der Vorstand wird sich in seiner nächsten Sitzung grundsätzlich mit den Auswirkungen der Entscheidung befassen. Wir werden unaufgefordert weiter informieren.



DER LANDESVORSTAND


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