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Altersrente – irgendwann für jeden ein aktuelles Thema

Geschäftsführender Landesseniorenvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
Resultierend aus einer Gesprächsrunde während eines Treffens ehemaliger GdP-Funktionäre mit dem Geschäftsführenden GdP-Landesvorstand am 18. und 19. Mai 2011 befasste sich der Geschäftsführende Landesvorstand mit entsprechenden Fragen.

Konsultiert wurde das Verwaltungszentrum der Deutschen Versicherung Nord in Neubrandenburg.

Um eine grundsätzliche Einordnung dieser Problematik in Erinnerung zu rufen, verweisen wir zunächst auf die Deutsche Rentenversicherung: Unter diesem Namen werden seit dem 01. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland durch in Bundesträger und Regionalträger unterschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen. Mit diesem Datum wurde somit die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) per Gesetz in die Deutsche Rentenversicherung überführt.
Deutsche Rentenversicherung ist gemeinsamer Name, Logo und Dach für alle beteiligten Rentenversicherungsträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.

Die Namen der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.

Für uns, d.h. für Mecklenburg-Vorpommern, zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Nord mit ihrem Hauptsitz in Lübeck und zwei weiteren Verwaltungszentren in Hamburg und Neubrandenburg sowie regionalen Auskunfts- und Beratungsstellen.

Was nun die Altersrente jedes Einzelnen angeht kann eine Pauschalaussage nicht getroffen werden. Jede mögliche Einordnung muss individuell vorgenommen werden.

Welche Form und welcher Termin der Altersrente das sein kann , ist aus nachstehenden Tabellen ersichtlich.

Zum weiteren Vergleich kann dann auch die aktuelle Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund herangezogen werden.

Was ist nun zu tun, wenn der Rentenbeginn naht ?

Drei Monate vor Renteneintritt (Termin holen) setzt man sich mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Verbindung. Dort wird dann der eigentliche Rentenantrag zusammen erarbeitet.

Dazu mitzubringen sind:
- der Personalausweis
- Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
- die Bankverbindung
- die Steueridentifikationsnummer
- bei Männern die Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder
- der Rentenverlauf

Abschließend verweisen wir auf die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung „Die richtige Altersrente für Sie“,die in den Auskunfts- und Beratungsstellen ausliegt oder im Internet unter www.deutsche- rentenversicherung.de heruntergeladen werden kann.
  • Deutsche Rentenversicherung Nord
(ehemals LVA Schleswig Holstein, LVA Mecklenburg-Vorpommern und LVA Freie und Hansestadt Hamburg)

Standort
Adresse
Straße
Telefon
Bergen 18528 Bergen Stralsunder Chaussee 803838 8088-0
Demmin 17109 Demmin Treptower Str. 28 03998 28153-0
Greifswald 17489 Greifswald Marienstr. 2803834 5766-0
Güstrow 17273 Güstrow Gartenstr. 3-03843 4644-0
Ludwigslust 19288 Ludwigslust Schloßfreiheit 1a03874 4292-0
Neubrandenburg17033 NeubrandenburgPlatanenstr. 430395 370-0
Neustrelitz17235 NeustrelitzStrelitzer Str. 4203981 23107-0
Parchim 19370 Parchim Ludwigsluster Str. 1a03871 45101-0
Pasewalk 17309 Pasewalk Am Markt03973 28056-0
Ribnitz-Damgarten18311 Ribnitz-DamgartenGänsestr. 203821 8907-0
Rostock18055 RostockKröpeliner Str. 570381 45945-0
Schwerin 19059 Schwerin Lübecker Str. 40385 704-0
Schwerin 19053 Schwerin Schmiedestr. 8-0385 5758-0
Stralsund 18437 Stralsund Jungfernstieg 1a03831 2640-0
Ueckermünde17373 Ueckermünde Goethestr. 12039771 5913-0
Waren17192 WarenBahnhofstr. 2703991 1519-0
Wismar 23966 Wismar Philipp-Müller-Str. 4303841 73104-0

  • Altersgrenzen
Alter
Rentenart
Voraussetzungen
65 – 67
(stufenweise Anhebung ab Jahrgang 1947)

Regelaltersgrenze
 
- 5 Jahre    Beitragszeit


65


Altersrente für
besonders langjährig Versicherte
- ab 01.01.1947 geboren
- 45 Jahre Wartezeit (Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit, Berücksichtigungszeiten u. Wartezeitmonate aus Mini-Jobs)
- Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen
63
(Bei Vertrauensschutz stufenweise Absenkung auf 62. Lj. ab Jahrgang 1948)

Altersgrenze für langjährig Versicherte
- 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten
- Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen


60 – 62
(stufenweise Anhebung ab Jahrgang 1952)


Altersrente für Schwerbehinderte
- 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten
- Schwerbehinderung oder BU/EU nach „altem Recht“ (nur bei Geburt vor 01.01.1951)
- Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen


  • Anhebung der Altersgrenze ab 2012
Bei Beginn der Rente oder bei Tod des Versicherten im
tritt an die Stelle des Lebensalters
65 Jahre
das Lebensalter
62 Jahre
das Lebensalter
Jahr
Monat
Jahre
Monate
Jahre
Monate
vor 2012
 
63
0
60
0
2012
Januar
63
1
60
1
2012
Februar
63
2
60
2
2012
März
63
3
60
3
2012
April
63
4
60
4
2012
Mai
63
5
60
5
2012
Juni bis
Dezember
63
6
60
6
2013
 
63
7
60
7
2014
 
63
8
60
8
2015
 
63
9
60
9
2016
 
63
10
60
10
2017
 
63
11
60
11
2018
 
64
0
61
0
2019
 
64
2
61
2
2020
 
64
4
61
4
2021
 
64
6
61
6
2022
 
64
8
61
8
2023
 
64
10
61
10
(Quelle: DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG)

im Auftrag
Renate Randel

Geschäftsführender Landesseniorenvorstand der
Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern

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