Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
„Warmer Regen“ für unsere Kolleginnen und Kollegen
- GdP – Rechtsschutz wieder erfolgreich -
Erst nach einem neuerlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2009 kam Bewegung in die Verhandlungen.
Damit ist die unselige Geschichte des § 14a Beamtenversorgungsgesetz leider immer noch nicht beendet. Nach uns vorliegenden Informationen soll das Landesbesoldungsamt auch jetzt wieder mit eigenwilligen Interpretationen der Rechtslage aufwarten. So teilten uns Kollegen mit, dass Zahlungen nicht rückwirkend zum Tag der Antragstellung erfolgten, sondern zum Stichtag des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Juni 2005).
Wir bitten alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen sich unverzüglich telefonisch in der GdP-Geschäftsstelle zu melden, damit wir kurzfristig das weitere Verfahren abstimmen können. Bitte beachten – Fristen laufen!!
Ihr erreicht uns: 0385 – 208418-0
Der Landesvorstand
Damit ist die unselige Geschichte des § 14a Beamtenversorgungsgesetz leider immer noch nicht beendet. Nach uns vorliegenden Informationen soll das Landesbesoldungsamt auch jetzt wieder mit eigenwilligen Interpretationen der Rechtslage aufwarten. So teilten uns Kollegen mit, dass Zahlungen nicht rückwirkend zum Tag der Antragstellung erfolgten, sondern zum Stichtag des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Juni 2005).
Wir bitten alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen sich unverzüglich telefonisch in der GdP-Geschäftsstelle zu melden, damit wir kurzfristig das weitere Verfahren abstimmen können. Bitte beachten – Fristen laufen!!
Ihr erreicht uns: 0385 – 208418-0
Der Landesvorstand