Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
Bereitschaftsdienste sind Dienstzeit!!
- GdP fordert Gleichstellung der Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern -
Hintergrund dieser Forderung ist eine GdP Musterklage eines niedersächsischen Kollegen aus dem Jahr 2005, der zunächst in erster Instanz unterlag und nunmehr vor dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen obsiegte.(Wir berichteten gestern)
Da in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern die Mehrarbeitsvergütungsverordnung des Bundes galt und auch die Landesbeamtengesetze sich nicht unterschieden, ist davon auszugehen, dass auch in unserem Land die rechtlichen Voraussetzungen übereinstimmen.
Derzeit liegen uns noch keine Informationen vor, ob das Land Niedersachen in Revision gehen wird.
Wir berichten aber weiter.
Der Landesvorstand
Da in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern die Mehrarbeitsvergütungsverordnung des Bundes galt und auch die Landesbeamtengesetze sich nicht unterschieden, ist davon auszugehen, dass auch in unserem Land die rechtlichen Voraussetzungen übereinstimmen.
Derzeit liegen uns noch keine Informationen vor, ob das Land Niedersachen in Revision gehen wird.
Wir berichten aber weiter.
Der Landesvorstand