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GdP Mecklenburg-Vorpommern bei Verbandsanhörung erfolgreich!!

Unterschiedsbetrag für Beamte A 10 wurde in letzter Minute in den Entwurf zum Bezügeanpassungsgesetz aufgenommen

Schwerin:.

Mit einer Änderung des Gesetzentwurfs zum Bezügeanpassungsgesetz folgte das Finanzministerium praktisch in letzter Minute der mehrfach erhobenen Forderung der Gewerkschaft der Polizei zur Aufnahme eines Unterschiedsbetrages für Beamte A 10. (Wir berichteten) Unmittelbar vor der Kabinettssitzung, die darüber zu befinden hatte, ob der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet wird, wurde ein § 8 im Artikel 1 eingefügt, mit dem ein Unterschiedsbetrag (Differenz zu vgl. A 9 zuzüglich 10,-€) für Beamte A 10 eingeführt wird.

Mit dieser Regelung, die in etwa der sächsischen Lösung entspricht, wird dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot Rechnung getragen. Die genaue Formulierung findet ihr im Mitgliederbereich oder bei euren Kreisgruppen.

Die weiteren Forderungen der GdP, wie die zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für Beamte und die Ablehnung der Novelle zum § 14 Beamtenversorgungsgesetz, wurden seitens des Finanzministeriums nicht berücksichtigt.

Jetzt wird der Gesetzentwurf im Landtag eingebracht. Es gilt somit, mit den Landtagsabgeordneten das Gespräch zu suchen.


Wir berichten weiter.

Der Landesvorstand

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