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Aus dem Landtag

Gesetzentwurf zum Bezügeanpassungsgesetz fast unverändert übernommen

Schwerin:.

In der vergangenen Woche bestätigte der Landtag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause fast unverändert den Entwurf der Landesregierung zum Bezügeanpassungsgesetz M-V. Geändert wurde lediglich das Inkrafttreten des Gesetzes für Minister und Staatssekretäre. Die Gleichstellung von verpartnerten Beamten bei der Hinterbliebenenversorgung wurde zusätzlich in das Gesetz aufgenommen.

Die Argumentation der GdP, den § 14a Beamtenversorgungsgesetz nicht zu novellieren, fand leider keine Mehrheiten. Der Landesvorsitzende der GdP, Michael Silkeit, bedauerte die Entscheidung des Parlaments. Silkeit wörtlich: „Die Entscheidung, den § 14a zu novellieren, ist nicht nur bedauerlich, sondern kann sich verhängnisvoll auf die Gewinnung von geeigneten Spezialisten für den öffentlichen Dienst auswirken. Die Entscheidung beweist auch, dass die bedrohliche demographische Entwicklung der nächsten Jahre noch nicht ausreichend kommuniziert worden ist, denn Entwicklung und Entscheidung stehen sich konträr gegenüber.“

Die bereits im April und Juni in den jeweiligen Flugblättern in Aussicht gestellten Inhalte, wie Ausgleichzulage A9 zu A10 und Besoldungsanpassung zum 1. August 2008, sind unverändert geblieben.

Den kompletten Gesetzestext einschließlich der Begründung findet Ihr im geschlossenen Mitgliederbereich auf unserer Homepage oder bei Euren Kreisgruppen.


Der Landesvorstand


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