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Schwerin. 22.06.2015

Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern

Einigung bei Übertragung der Tarifergebnisse auf Landesbeamte

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen

Am heutigen Tage haben sich der DGB und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit der Finanzministerin auf die Anpassung der Besoldung und Versorgung für Beamtinnen und Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern wie folgt verständigt:

Die Besoldung und Versorgung steigt zum 01.09.2016 um 2,0 Prozent, mindestens aber um 65 Euro. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten ebenfalls zum 01.09.2016, analog dem Tarifergebnis, eine einmalige Erhöhung um 30 Euro. Zum 01.09.2017 werden die Besoldung und Versorgung erneut um 1,75 Prozent erhöht.


"Der Landesvorsitzende der GdP Christian Schumacher „ Unser Ziel war die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf Beamte und Versorgungsempfänger. Dies ist uns in weiten Teilen gelungen. Die Erhöhung der Besoldung um 65 Euro bzw. des Anwärtergehaltes um 30 Euro kommt gerade den unteren Besoldungsgruppen zu Gute.“


Hintergrund:
Am 28.Mai 2015 erfolgte der Tarifabschluss für die Arbeitnehmer für die Jahre 2015 und 2016. Die Entgelte für Tarifbeschäftige des öffentlichen Dienstes des Landes Mecklenburg-Vorpommern stiegen demnach um 2,1 Prozent zum 1. März 2015 und steigen um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro, zum 1. März 2016.

Die GdP hatte die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für Beamte gefordert.

Entsprechend einer Revisionsklausel aus dem Jahr 2013 wurde bereits zum 01.01.2015 die Beamtenbesoldung um 2,0 Prozent erhöht.

Seitens der Finanzministerin wurde der GdP zum Auftakt der heutigen Gespräche eine Erhöhung zum 01.10.2016 um nur 2,0 % angeboten. Dies sollte sowohl für die Beamtinnen und Beamten als auch für die Anwärterinnen und Anwärter gelten. Mindestbeträge wurden ursprünglich nicht angeboten. Gemäß einer Revisionsklausel sollten zum 01.10.2017 die Bezüge um 1,75 % erhöht werden. Diese Regelung geht damit über die Laufzeit des Tarifvertrages der Länder hinaus und wird von der GdP kritisch gesehen. Im Falle eines höheren Tarifabschlusses soll die Revisionsklausel eine Anpassung im Jahr 2018 ermöglichen.

Der Landesvorstand


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