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DGB und GdP lehnen jüngsten Entwurf des BMI zum Strukturreformgesetz ab!

Schwerin:.

Unsere Posititionen zum Strukturreformgesetz findet Ihr hier und aktuell auf der Startseite der GdP-MV Internetpräsens

DGB und GdP lehnen jüngsten Entwurf des BMI zum Strukturreformgesetz für eine Reform des öffentlichen Dienstes weitgehend ab und fordern deutliche Verbesserungen!

„Mehr Leistung bei weniger Einkommen und Pension“ so lauten die neuesten Vorstellungen des BMI zur Beamtenreform. So nicht! DGB und GdP lehnen den vorliegenden Entwurf des Strukturreformgesetzes (unter www.gdp-mv.de) ab. Es ist nicht akzeptabel, dass die öffentlichen Arbeitgeber sich ihrer Verpflichtung der Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten dadurch entziehen wollen, dass die Betroffenen künftig einen guten Teil ihrer Einkommen selbst untereinander finanzieren müssen.

Dies und eine Reihe weiterer Kernpunkte zeigen, wie kritisch der jüngste BMI-Entwurf zu sehen ist. DGB und GdP haben dazu einige Positionen heraus gegriffen:
  • Es fehlen Aussagen zur Übernahme der im Tarifergebnis ausgehandelten Einmalzahlungen von 300,-€ für 2005, 2006 und 2007 auf den Beamtenbereich.
  • Im neuen System fehlen - anders als im neuen Tarifrecht - Umschichtungen zugunsten der Einkommenshöhen junger Beamtinnen und Beamter. Während das neue Tarifrecht im Gesamtvolumen zugunsten gerade junger Berufseinsteiger im Familiengründungsalter umschichtet, wird dies bei der Besoldung nicht nachvollzogen. Im Gegenteil, die Einkommen sind bereits nach zwei Jahren - trotz Verleihung einer Leistungsstufe - geringer als bisher.
  • Der durchschnittliche Beamte der Zukunft wird sich bei gleicher Verantwortung und Qualifikation durch strukturelle Änderungen im Regelfall auf einem niedrigerem Bezahlungsniveau wieder finden als heute.
  • Beförderungen lohnen sich nach der neuen Leistungsbesoldung deutlich weniger als im bisherigen System. Der Einkommenszuwachs aus einer Beförderung fällt zukünftig um fast drei Viertel niedriger aus als nach dem bisherigen System.
  • Durch die Vorgabe der kostenneutralen Umstellung des Systems und wegen des engen Budgets müssen zwangsläufig viele Beamtinnen und Beamte unterhalb der Leistungsstufe 2 (gute Leistungen) eingestuft werden. Ansonsten gibt es keinen finanziellen Spielraum, um „Spitzenleister“ in den Leistungsstufen 3 und 4 zu besolden.
  • Im Versorgungsrecht fehlt für Beamtinnen und Beamte im Schicht- und Wechseldienst ein Bemessungszuschlag, der die besondere gesundheitliche Belastung ausreichend berücksichtigt. Stattdessen werden diese Beamtinnen und Beamte durch die im Gesetz zur Neuregelung der Versorgung geregelten Abschläge weiter bestraft.
  • Die Streichung bzw. das Abschmelzen des Verheiratetenzuschlags ist sozialer und familienpolitischer Unsinn.

DGB und GdP werden sich im Gesetzgebungsverfahren für deutliche Verbesserungen einsetzen.
Beamte sind nicht die Sparschweine der Nation, bei denen man sich nach Belieben bedienen kann!!

Der Landesvorstand

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