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Kompromiss zur Heilfürsorge

Schwerin:.

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung ist nunmehr die pauschale Eigenbeteiligung zur Heilfürsorge in Höhe von 1,4 Prozent der Bruttobesoldung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Landespolizei M-V vom Tisch.

In der vergangenen Woche übersandte das Innenministerium dem Hauptpersonalrat der Polizei eine geänderte Verwaltungsvorschrift zur Heilfürsorge in M-V zur Mitbestimmung. Diese übernimmt wesentliche Grundzüge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, das für alle gesetzlich Krankenversicherten gilt, in die Heilfürsorge. Das Ansinnen der Landesregierung, Polizisten mit ca. 1/3 der Heilfürsorgekosten (2,7 Mio. € !!) zur Kasse zu bitten und damit deutlich mehr zu belasten, hat sich mit dem durch Finanzministerium, Innenministerium und GdP ausgehandelten Kompromiss erledigt.

Zur Erinnerung:
Mit dem Haushaltsgesetz 2004/2005 beabsichtigten Innen- und Finanzministerium eine Änderung der Heilfürsorgebestimmungen der Landespolizei M-V. Polizisten sollten erstmals einen Großteil der Lasten der Heilfürsorge selbst tragen. Mit monatelangen Protestaktionen konnte die GdP letztendlich die Landtagsabgeordneten von der Unsinnigkeit einer Eigenbeteiligung überzeugen und den Gesetzentwurf verhindern. Der Landtag beauftragte im Herbst 2003 das Finanzministerium und die GdP, Verhandlungen über Kompromissmodelle aufzunehmen.

Über die konkreten Inhalte der neuen Heilfürsorgeregelungen berichten wir zu einem späteren Zeitpunkt, da einige Aspekte aus Sicht der GdP noch klärungsbedürftig sind und auch das Mitbestimmungsverfahren des HPR der Polizei abgewartet werden muss.


Der Landesvorstand

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