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Änderungsantrag der SPD und CDU Fraktion zum Besoldungsneuregelungsgesetz

Koalitionäre der SPD und der CDU danken älteren Polizistinnen und Polizisten ihren Dienst für unser Land mit einem Schlag ins Gesicht

Schwerin.

„Wie einige CDU- und SPD-Abgeordnete im Landtag Mecklenburg-Vorpommern den Dienst eines Polizisten vor 1990 sehen, ist ein Schlag in das Gesicht eines jeden Polizisten der seinen Dienst in der DDR verrichtete und mithalf, Ordnung und Sicherheit in den schwierigen Jahren nach der Wende zu gewährleisten“, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher mit Blick auf den jüngsten Änderungsantrag der SPD und CDU Fraktion zum Besoldungsneuregelungsgesetz.

Fehlinterpretation Anfang der 90-ziger Jahre

In einem Gesetzentwurf der Staatskanzlei (!!) war eine Änderung beabsichtigt, durch die Ruheständler und noch aktive Beamtinnen und Beamte aus Mecklenburg-Vorpommern endlich mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen ostdeutschen Bundesländern gleichgestellt werden sollten. 30jähriges Unrecht hätte damit beseitigt werden können.

Zur Erklärung: Auf Grund einer Fehlinterpretation Anfang der 90er Jahre wurde allen Beamtinnen und Beamten, die jemals ein staatspolitisches Studium absolvierten, die Pension zum Teil erheblich, wegen sogenannter Systemnaher Zeiten gekürzt. Nach dem Rasenmäherprinzip wurden damit alle DDR-Polizisten über einen Kamm gezogen, egal, ob sie nun freiwillig oder unfreiwillig die jeweiligen Schulen besuchten.

Zum Treppenwitz der Geschichte und richtig makaber wird diese Willkür noch durch den Umstand, dass die dort Lehrenden, die den Schülern die Doktrin des Marxismus-Leninismus vermittelten, lt. höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht systemnah waren.

Wer jetzt zu der Erkenntnis gelangt, - die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen - dürfte damit nicht sehr weit danebenliegen“, so Christian Schumacher.

Schumacher weiter: „Wenn ein Egbert Liskow (CDU) oder ein Tilo Gundlack (SPD), die Unterzeichner eines Änderungsantrages, meinen, damit diejenigen zu treffen, die sich in höheren Funktionen befanden und maßgeblich „zum Funktionieren des Regimes beigetragen haben und in diesem Zusammenhang zu großen Teilen direkt oder indirekt an Repressionsmaßnahmen beteiligt waren …“, dann schießen sie kilometerweit an der Realität vorbei. Stattdessen treffen sie kleine Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes, denn die höheren Chargen brauchten diese Schulen überhaupt nicht besuchen.“

Eine Doppelversorgung, wie in dem Antrag behauptet wird, geht auf eine „Ente“ in der Medien-Berichterstattung vor einigen Monaten zurück. So wie Beamte nach wie vor laut einigen wenigen Journalisten regelmäßig mehrmals im Jahr Gehaltserhöhungen bekommen, so werden sie in diesem Fall doppelt versorgt.

Wer diesen Unsinn glaubt, hat sich nur oberflächlich mit dem sehr komplizierten Versorgungsrecht im öffentlichen Dienst beschäftigt. Tatsächlich werden Beamtinnen und Beamte in MV gegenüber ihren westdeutschen Kollegen deutlich schlechter gestellt. Im konkreten Fall werden ihnen wegen einer Sache zusätzlich auch noch die Bezüge gekürzt, die bei Rentnern überhaupt keine Rolle spielen. Wo hier die Doppelversorgung sein soll, erschließt sich mir nicht. Ich erwarte jetzt, dass die Ministerpräsidentin, aus derem Hause dieser Gesetzentwurf stammt, in das Verfahren eingreift und den Gesetzentwurf vom Kopf wieder auf die Füße stellt“, so Christian Schumacher.

Wir berichten weiter.
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weitere Informationen
- GdP MV: 24. Februar 2021 - Schreiben an die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern - Sachlich falsche Darstellung „Höhere Pensionen für Beamte aus DDR-Staatsapparat“
- Linksfraktion MV: 17.03.2021 - SPD und CDU unterscheiden weiter Ost- und Westbiographien
- CDU Fraktion MV: 17.03.2021 - Systemnahe Zeiten in der ehemaligen DDR werden weiterhin nicht bei Höchstgrenzenberechnung berücksichtigt
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