Tarifinformation
INFORMATION zur ENTGELTORDNUNG LÄNDER
BERATUNG NUTZEN:
Nicht in allen Fällen lohnt sich eine Höhergruppierung finanziell. Gern beraten wir die Mitglieder vor Ort, ob eine Antragstellung sinnvoll ist. (Terminabsprache)
DIE ENTGELTORDNUNG IN KÜRZE:
Die bisherigen Eingruppierungsgrundsätze der §§ 22 und 23 BAT/BAT-O bzw. des Lohngruppenverzeichnisses zum MTArb/MTArb-O einschließlich der Vorbemerkungen wurden inhaltlich unverändert übernommen.
Die durch den TVÜ-L weggefallenen Aufstiege nach bis zu sechs Jahren in den Entgeltgruppen 2 bis 8 im Bereich der Anlage 1a zum BAT, werden ohne vorherige Wartezeit der höheren Entgeltgruppe zugeordnet.
Die durch den TVÜ-L weggefallenen Vergütungsgruppenzulagen nach bis zu sechs Jahren, werden ohne vorherige Wartezeit sofort gezahlt. Dies nicht mehr in gleicher Höhe, sondern anteilig.
Bei den Ingenieuren/-innen werden die Tätigkeitsmerkmale mit einer inhaltlichen Heraushebung zu mindestens einem Drittel und anschließendem Aufstieg direkt der höheren Entgeltgruppe zugeordnet.
Bei gleichen Angestellten- bzw. Arbeitermerkmalen wurden die sogenannten „Überlappungen“ aufgehoben. In der Regel wurden die günstigeren Arbeitermerkmale beibehalten. Bisherige Zulagen wie z.B. Meister-, Techniker-, Programmierer- oder Vorarbeiterzulagen werden weiterhin gezahlt. Auch Erschwerniszuschläge bleiben erhalten.
i.A.
Der Fachbereichsvorstand Tarif
Rosemarie Hartmann-Woisin
Tel. 0385 588 2096
GdP-Phone 01525 614 22 62
Siegmar Brandt
Tel. 038208 888 2720
GdP-Phone 01525 614 14 96
Nicht in allen Fällen lohnt sich eine Höhergruppierung finanziell. Gern beraten wir die Mitglieder vor Ort, ob eine Antragstellung sinnvoll ist. (Terminabsprache)
DIE ENTGELTORDNUNG IN KÜRZE:
Die bisherigen Eingruppierungsgrundsätze der §§ 22 und 23 BAT/BAT-O bzw. des Lohngruppenverzeichnisses zum MTArb/MTArb-O einschließlich der Vorbemerkungen wurden inhaltlich unverändert übernommen.
Die durch den TVÜ-L weggefallenen Aufstiege nach bis zu sechs Jahren in den Entgeltgruppen 2 bis 8 im Bereich der Anlage 1a zum BAT, werden ohne vorherige Wartezeit der höheren Entgeltgruppe zugeordnet.
Die durch den TVÜ-L weggefallenen Vergütungsgruppenzulagen nach bis zu sechs Jahren, werden ohne vorherige Wartezeit sofort gezahlt. Dies nicht mehr in gleicher Höhe, sondern anteilig.
Bei den Ingenieuren/-innen werden die Tätigkeitsmerkmale mit einer inhaltlichen Heraushebung zu mindestens einem Drittel und anschließendem Aufstieg direkt der höheren Entgeltgruppe zugeordnet.
Bei gleichen Angestellten- bzw. Arbeitermerkmalen wurden die sogenannten „Überlappungen“ aufgehoben. In der Regel wurden die günstigeren Arbeitermerkmale beibehalten. Bisherige Zulagen wie z.B. Meister-, Techniker-, Programmierer- oder Vorarbeiterzulagen werden weiterhin gezahlt. Auch Erschwerniszuschläge bleiben erhalten.
i.A.
Der Fachbereichsvorstand Tarif
Rosemarie Hartmann-Woisin
Tel. 0385 588 2096
GdP-Phone 01525 614 22 62
Siegmar Brandt
Tel. 038208 888 2720
GdP-Phone 01525 614 14 96