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Landesfachbereichsausschuss Tarif

Qualifikation und Qualifizierung - Notwendigkeit, Chance oder Selbstzweck?

Schwerin:.

Unter dem Begriff Qualifizierung versteht die GdP den Vorgang zur Erlangung von Fähigkeiten, um eine bestimmte Aufgabe oder Anforderung erfüllen zu können. Qualifizierung von Mitarbeitern bedeutet Personalentwicklung. Der Abschluss von Dienstvereinbarungen bietet Dienststellen die Möglichkeit Mitarbeiter entsprechend zu fordern und zu fördern.

Die heutige Zeit ist gekennzeichnet durch häufige und sich schnell vollziehende gesellschaftliche, technologische und sonstige Änderungen, deren Bewältigung in Verwaltungs- und Infrastruktureinrichtungen umfassendes Fachwissen, Flexibilität und Kreativität erfordert. Durch die Qualifizierung von Beschäftigten können diese Anforderungen innerhalb der dienstlichen und betrieblichen Abläufe der Landespolizei erfüllt werden.

Die Beschäftigten sind noch immer die Wertvollste Ressource der Dienststelle!!!!

Die GdP will auch angesichts neuer Herausforderungen die handlungs- und durchsetzungsfähige Interessenvertretung für alle Polizeibeschäftigten bleiben. Mit den Ideen und Konzepten von gestern allein werden wir diese große Herausforderung von heute und morgen sicherlich nicht meistern können. Albert Einstein hat es sinngemäß einmal so formuliert: "Man kann ein Problem nicht mit den gleichen Denkstrukturen lösen, die zu seiner Entstehung Anlass gegeben haben!"

Die Arbeit, die von den Beschäftigten in der Polizei geleistet wird, entwickelt sich weiter, die Anforderungen, die an die Kolleginnen und Kollegen gestellt werden, wachsen. Zur Erfüllung dieser zukünftigen Aufgaben sind Fort- und Weiterbildungsangebote zwingend notwendig.

Die GdP versteht Qualifizierung von Beschäftigten auch als Teil der Personalentwicklung.

Das Personalvertretungsrecht ermöglicht dem Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern und dem Hauptpersonalrat der Polizei die Möglichkeit hierzu Dienstvereinbarungen abzuschließen.

Zwar lehnt der § 5 Abs. 2 TV-Länder zwar individuelle Ansprüche für Arbeitnehmer ab, verweist aber insbesondere auf Regelungen durch Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen.
Das kann nur so verstanden werden, dass die Tarifvertragsparteien den Betriebsparteien einen weiten Handlungs- und Gestaltungsspielraum eröffnen wollen, der außer Einzelheiten von Qualifizierungsmaßnahmen auch die Qualifizierungsplanung, etwaige Teilnahmepflichten und auch individuelle Ansprüche auf Teilnahme umfassen kann.

Ein hohes Qualifikationsniveau und lebenslanges Lernen liegen im gemeinsamen Interesse von den Beschäftigten und der Landespolizeipolizei M-V. Eine Qualifizierung dient sowohl der Steigerung von Effektivität und Effizienz, der Nachwuchsförderung als auch der Steigerung von beschäftigungsbezogenen Kompetenzen.

Das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern und der Hauptpersonalrat der Polizei müssen daher mit echtem Willen und Bewusstsein - auch mit mehr Mut und Leidenschaft - die Bewältigung jener Aufgaben in Angriff nehmen, die sich ihnen geradezu entgegen drängen.

"Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt" (Dante Alighieri)

Vor diesem Hintergrund fordert der Fachbereich Tarif den zügigen Abschluss einer Dienstvereinbarung zwischen Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern und dem Hauptpersonalrat der Polizei zur Regelung der Qualifizierung von Beschäftigten.

Vor diesem Hintergrund stellt Qualifizierung nach dieser Dienstvereinbarung ein Angebot dar.


Euer Landesfachbereichsausschuss Tarif
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