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G8 Gipfel in Mecklenburg-Vorpommern

Berechnung der Dienstzeiten, Bereitschaftszeiten sowie der Zulage Dienst zu ungünstigen Zeiten anlässlich des G8-Einsatzes

Schwerin:.

Auf Grund vielfacher Anfragen während des G8-Einsatzes hier noch einmal die geltende Rechtslage komprimiert, wie sie im letzten Jahr ausgehandelt worden ist.

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,
auf Grund vielfacher Anfragen während des G8-Einsatzes hier noch einmal die geltende Rechtslage komprimiert, wie sie im letzten Jahr ausgehandelt worden ist.

Vorweg: Es gilt der gleiche Abrechnungsmodus wie im vergangenen Jahr anlässlich des Bush–Besuches.

Einsätze beginnen mit Verlassen der Heimatunterkunft bzw. der Heimatdienststelle und enden erst dort. Die Zeit zwischen Verlassen und Wiedereintreffen ist
Dienstzeit oder Bereitschaftszeit.

Dienstzeit sind alle Einsatzzeiten, An- und Abfahrtszeiten, Verpflegungszeiten sowie einsatzbedingte Vor- und Nachbereitungszeiten. Die restliche Zeit ist Bereitschaftszeit und wird im Verhältnis 1:3 als Dienstzeit angerechnet. Unterschreitet die Bereitschaftszeit 6 Stunden, ist sie voll als Dienstzeit anzurechnen. (Vgl. II 420d-200.12.20 vom 08.06.06)

Bereitschaftszeiten erfüllen nach § 3 der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) i.V.m. den Durchführungsbestimmungen zur EZulV vom 23.01.02 die Voraussetzung für die Gewährung einer Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten.

Gemäß Erlass II 420d-200.12.20 vom 26.06.06 ist die Bezahlung der Mehrarbeit vor Ablauf der Jahresfrist möglich.

Erholungsurlaub aus dem Jahr 2006 kann gemäß der 11. VO zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung nunmehr bis 31.12.2007 genommen werden. Da der TV-L keine eigenständige Regelung enthält, sind die für Beamte geltenden Vorschriften anzuwenden.

Für Unterstützungskräfte aus den anderen Bundesländern gilt die Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen, es sei denn, in den jeweiligen Bundesländern wurden anderweitige Entscheidungen getroffen.

Bei Problemen wendet Euch bitte umgehend an unsere Landesgeschäftsstelle.


Der Landesvorstand

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