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Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern

Entgeltordnung ab 1. Januar 2012 für alle Beschäftigten der Länder

- Tätigkeitsmerkmale mit Bewährungsaufstieg bis zu sechs Jahren werden auf Antrag ab Januar 2012 gleich der höheren Entgeltgruppe zugeordnet -

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es gibt keinen Grund zur Eile! Denn: Die neue Entgeltordnung gilt erst ab Januar 2012, bis dahin seid ihr eingruppiert wie bisher. Und dann habt ihr das ganze Jahr 2012 Zeit, eure Anträge zu stellen!

Nach Annahme des Tarifergebnisses finden die Redaktionsverhandlungen zur Entgeltordnung statt, dort werden die wichtigen Feinheiten geregelt. Wir gehen davon aus, dass im Frühsommer das Tarifergebnis zur Entgeltordnung feststeht.

Danach muss im Einzelfall geklärt werden, ob zum Beispiel für den/die einzelne/n Kollege/Kollegin die Regelungen des TV-Ü oder die neue Entgeltordnung finanziell günstiger ist oder ob sich Kollegen durch ihre jetzige individuelle Eingruppierung besser stehen als durch die neue Entgeltordnung.

Dazu werden wir für unsere Mitglieder Einzelfallberatungen anbieten. Das wird voraussichtlich ab Herbst der Fall sein. Erst dann macht ein Antrag auf Eingruppierung oder Höhergruppierung Sinn.

Also: Füllt jetzt noch keine Anträge aus! Wir kommen auf euch spätestens im Herbst zu.



Fachausschuss Tarif
Siegmar Brandt
Rosemarie Hartmann-Woisin
(Vorsitzende)

GUTE LEUTE - GUTE ARBEIT - GUTES GELD


GdP_M-V-Flyer_102011_Entgeltordnung Bewährungsaufstiege.pdf



POLIZEI - Der sichere Arbeitsplatz...


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