Gewerkschaft der Polizei (GdP) - Kreisgruppe Anklam
Provozierendes Verhalten der Hausbesetzer führte nicht zu Auseinandersetzungen mit der Polizei
Das Amtsgericht Greifswald hat am 28. Oktober 2014 dem Eigentümer des Hauses in einer Räumungsklage gegen den Betreiber eines Bioladens recht gegeben, der das Haus ursprünglich bereits Ende 2013 verlassen sollte. Heute Vormittag hatte die Polizei damit begonnen, Amtshilfe zu leisten und das besetzte Haus freizuräumen.
„Mit ihrem heutigen Verhalten haben die Hausbesetzer der Förderung von alternativen Wohnprojekten keinen Gefallen getan“, so Bialecki abschließend.
Der Kreisgruppenvorstand
„Mit ihrem heutigen Verhalten haben die Hausbesetzer der Förderung von alternativen Wohnprojekten keinen Gefallen getan“, so Bialecki abschließend.
Der Kreisgruppenvorstand