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Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Christian Schumacher: Unschuldsvermutung gilt auch für Polizeibeamte

Schwerin.

Mit großer Verärgerung hat die Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern (GdP MV) die heutige Medienberichterstattung zur Kenntnis nehmen müssen, in der sogenannte „Kenner“ und ehemalige Mitarbeiter der Landespolizei sich zu den aktuellen Ermittlungen gegen Polizeibeamte äußern. Insgesamt betrachtet der Landesvorsitzende der GdP MV, Christian Schumacher, die jüngsten Berichte mit Fassungslosigkeit.

„Die Berichte und die Äußerungen vermeintlicher Polizeiexperten machen mich sprachlos. Selbstverständlich haben wir als Gewerkschaft der Polizei den Anspruch erfahren zu wollen, was im konkreten Fall tatsächlich an den Vorwürfen des Mitarbeiters gegenüber seiner Vorgesetzten dran ist. Das möchten wir aber bitte von den zuständigen Stellen, der Justiz erfahren, wenn diese alle Fakten bewertet hat. Dafür braucht es Zeit. Für jeden Schutzmann, für jeden Kriminalisten, für jeden Polizeibeamten ist bei seinem täglichen Tun die Unschuldsvermutung höchstes Gut. Das gilt auch für Polizeibeamte, wenn diese in den Fokus geraten. So funktioniert Demokratie. Wenn sich ehemalige Mitarbeiter ausschließlich aus Medienberichten informieren und nun als pensionierte „Sofaexperte“ meinen, erklären zu können, wie die Polizei von heute funktioniert, hilft es ausschließlich, das eigene Ego aufzuwerten, aber der Landespolizei ganz sicher nicht.“

Nach Überzeugung der Gewerkschaft der Polizei muss niemand in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern Angst vor einer von Korpsgeist und elitärem Denken geleiteten Polizeiführung haben, wie es von dem ehemaligem Vorgesetzten der Landespolizei aus falschen Motiven versucht wird zu suggerieren. Zumal sich nicht wenige Mitarbeiter nach der Pensionierung dieses ehemaligen Polizeichefs aufgrund seines Führungsverhaltens erfreut und befreit gezeigt haben.  

„Natürlich gibt es hin und wieder unterschiedliche Auffassungen über die eine oder andere Angelegenheit und wie in jeder Familie werden diese auch mal im Streit ausgetragen“, erklärt Christian Schumacher. „ Aber jedem Mitarbeiter stehen ausreichend juristische sowie innerpolizeiliche Möglichkeiten zur Verfügung, das Verhalten des Vorgesetzten überprüfen zu lassen, wenn man anderer Auffassung ist. Nicht zuletzt ist es auch Aufgabe der GdP, den Kolleginnen und Kolleginnen als starker Partner zur Seite zu stehen.“

Der Landesvorstand

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