Anhörung im Landtag zum SOG M-V
Die Landespolizei muss hinschauen dürfen, um nicht das Nachsehen zu haben
Polizei handelt nicht willkürlich
In der Anhörung des Innenausschusses konnten neben der GdP viele Sachverständige den Parlamentariern ihre Sicht auf den Entwurf des SOG M-V erläutern. Hier wurde recht deutlich, dass nicht wie von einigen befürchtet die Polizei willkürlich handelt, sondern dass es sogar für viele der zukünftig möglichen Maßnahmen immer noch der Entscheidung eines unabhängigen Richters bedarf.
Schumacher: „Es ist notwendig, unser SOG so rechtsstaatlich, so modern und verlässlich zu gestalten, dass es den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, die Veränderungen in der Gesellschaft und in der Kriminalität im Blick hat und von der Mitte der Bevölkerung getragen wird.“
Die GdP hat Verständnis, dass Skeptiker des SOG einen hohen Bedarf an Diskussionen über die zukünftigen Befugnisse der Polizei und die Einhaltung des Datenschutzes haben. Die Skeptiker sollten aber nicht vergessen, dass die Polizei jetzt auch andere Instrumente als im zu Ende gegangenen Analogzeitalter braucht. Die digitale Welt darf kein rechtsfreier Raum sein.
„Wir brauchen im digitalen Zeitalter aber nicht nur ein Polizeigesetz, das den aktuellen Herausforderungen gerecht wird. Das beste und modernste Gesetz nützt nichts, wenn nicht auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung zur Verfügung gestellt werden. Wir brauchen zum Beispiel nicht nur IT-Experten, die wir auf dem regulären Arbeitsmarkt gewinnen müssen; wir brauchen auch Soft- und Hardware, die dem neusten Stand der Technik entsprechen, um nur einige Problemstellen zu benennen. Nun liegt es an den Abgeordneten des Landtages, mit welchen Gesetzen und welcher finanziellen Ausstattung die Polizei arbeiten soll“, so Schumacher abschließend.
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weitere Meldungen zum Thema:
- 18. August 2019 - GdP MV zum SOG
- 18. Juni 2019 - Novellierung des SOG M-V ist kein „Stasi reloaded“
Schumacher: „Es ist notwendig, unser SOG so rechtsstaatlich, so modern und verlässlich zu gestalten, dass es den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, die Veränderungen in der Gesellschaft und in der Kriminalität im Blick hat und von der Mitte der Bevölkerung getragen wird.“
Die GdP hat Verständnis, dass Skeptiker des SOG einen hohen Bedarf an Diskussionen über die zukünftigen Befugnisse der Polizei und die Einhaltung des Datenschutzes haben. Die Skeptiker sollten aber nicht vergessen, dass die Polizei jetzt auch andere Instrumente als im zu Ende gegangenen Analogzeitalter braucht. Die digitale Welt darf kein rechtsfreier Raum sein.
„Wir brauchen im digitalen Zeitalter aber nicht nur ein Polizeigesetz, das den aktuellen Herausforderungen gerecht wird. Das beste und modernste Gesetz nützt nichts, wenn nicht auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung zur Verfügung gestellt werden. Wir brauchen zum Beispiel nicht nur IT-Experten, die wir auf dem regulären Arbeitsmarkt gewinnen müssen; wir brauchen auch Soft- und Hardware, die dem neusten Stand der Technik entsprechen, um nur einige Problemstellen zu benennen. Nun liegt es an den Abgeordneten des Landtages, mit welchen Gesetzen und welcher finanziellen Ausstattung die Polizei arbeiten soll“, so Schumacher abschließend.
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