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Urteil des Landgerichts Rostock rechtskräftig

Endgültig!

Schwerin/ Berlin.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2018 in der Strafsache wegen gefährlicher Körperverletzung u. a. (2 StR 578/16) den Antrag des Rostocker‘s Angeklagten Kristian S. vom 26. März 2017 auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zur Heilung der Mängel einer nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge wird, zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Rostock rechtskräftig.

… nach Steinwürfen auf Polizei zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Rostock hatte nach nahezu dreißig Verhandlungstagen am 2. Mai 2016 den Angeklagten wegen versuchter und vollendeter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Vermummungsverbot zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt.

… was war geschehen

Im November 2014 nutzte Kristian S. in der Halbzeitpause des Spiels F.C. Hansa Rostock gegen Dynamo Dresden die angespannte Lage zwischen „Fans“ und Polizei, um insgesamt dreimal die Einsatzkräfte der Polizei mit Steinen zu attackieren, so das Landgericht. Ein Kollege wurde dabei verletzt. Die Richter hatten „nicht den geringsten Zweifel“, dass der vermummte Steinewerfer auf den Videofilmen, die das Gericht auswertete, der jetzige Straftäter Kristian S. ist. Trotz unterschiedlicher Sturmhauben stimmten aber die Merkmale an der Hose und an der schwarzen Jacke mit denen auf einer Aufnahme des unvermummten Kristian S. übereinstimmen.

Kristian. S. wird nun einige Zeit seines Lebens in einer Justizvollzugsanstalt verbringen.


Der Landesvorstand
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