Gegen die Benachteiligung der Senioren beim 3. Entlastungspaket
Keine Spaltung der Versorgungsempfänger von Bund und Ländern

Dort heißt es: „Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Das entspricht einer Entlastung von rund sechs Milliarden Euro brutto. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig – je niedrigerer die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner. Die Auszahlung für die Rentnerinnen und Rentner erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Es wird sichergestellt, dass keine Doppelzahlung erfolgt. Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten.“
Die norddeutschen Länder Schleswig-Holstein und Hamburg haben bereits schnell und konsequent beschlossen, auch ihren Versorgungsempfängern die Energiepauschale zu zahlen. Einen solchen Beschluss gibt es derzeit für Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Schumacher abschließend: „Nun liegt es in der Hand der Rot-Roten-Landesregierung, ob die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes wieder mal leer ausgehen oder ob die Energiepreispauschale wie in anderen Bundesländern auch gezahlt wird.“