Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst zügig auf Besoldungs- und Versorgungsempfänger übertragen
Nicht nur ankündigen – sondern machen!
Leistungen honorieren, die jahrelang, den öffentlichen Dienst am Laufen gehalten haben
Dabei ist nicht nur auf zukünftige Beschäftigte zu schauen, sondern es müssen auch die Leistungen derjenigen honoriert werden, die jahrelang, den öffentlichen Dienst am Laufen gehalten haben. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat in der geplanten Besoldungsanpassung die Chance, genau das zu tun. Erinnert sei hier z.B. an die Polizeizulage in anderen Bundesländern und auch im Bund zukünftig ruhegehaltsfähig ist.
„Die GdP erwartet, dass die Landesregierung zügig das Gesetzgebungsverfahren zur Übertragung beginnt und die Hinweise der GdP dabei berücksichtigt“, so Schumacher abschließend.
„Die GdP erwartet, dass die Landesregierung zügig das Gesetzgebungsverfahren zur Übertragung beginnt und die Hinweise der GdP dabei berücksichtigt“, so Schumacher abschließend.