Pressemeldung zu Statements rechtsstaatliche Polizeiarbeit
Novellierung des SOG M-V ist kein „Stasi reloaded“
Die Befürchtung, dass durch die Novellierung des SOG M-V ein Stasi- oder Überwachungsstaat entsteht, ist unbegründet. Richtig ist: Zur Gewährleistung der Sicherheit benötigt die Polizei Befugnisse, die auf der Höhe der Zeit sind und nicht den rasanten technischen Entwicklungen hinterherhinken dürfen. Ganz eindeutig gilt, dass in fast allen Fällen nicht die Polizei über Maßnahmen entscheidet, sondern ein unabhängiger Richter. Wenn dies - zum Beispiel aus Zeitgründen - nicht möglich ist, dann muss diese richterliche Anordnung unverzüglich nachgeholt werden. Diese Tatsache wird aber gerne verschwiegen.
„Demokratie zeichnet sich unter anderem darin aus, dass man unterschiedliche Meinungen zum gleichen Thema haben kann. Wer aber versucht, rechtsstaatliches Handeln mit den menschenverachtenden Vorgehensweisen der Stasi gleich zusetzen, der macht sich einer unverantwortlichen Polemik schuldig und legt keinesfalls ein solides Zeugnis über umfassende Rechtskenntnis und Rechtsgeschichte ab“, so Schumacher abschließend.
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„Demokratie zeichnet sich unter anderem darin aus, dass man unterschiedliche Meinungen zum gleichen Thema haben kann. Wer aber versucht, rechtsstaatliches Handeln mit den menschenverachtenden Vorgehensweisen der Stasi gleich zusetzen, der macht sich einer unverantwortlichen Polemik schuldig und legt keinesfalls ein solides Zeugnis über umfassende Rechtskenntnis und Rechtsgeschichte ab“, so Schumacher abschließend.
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