Landessozialgericht entscheidet zugunsten ehemaliger Volkspolizisten
Verpflegungsgeld aus DDR-Zeiten muss auf die Rente angerechnet werden
Jahrelanger Rechtsstreit
Der Entscheidung des Landessozialgerichts sind jahrelange Rechtsstreitigkeiten vorausgegangen. Bereits seit Jahren stellten Betroffene Anträge zur Überprüfung ihrer Renten. Diese wurden auf eine „baldige“ Entscheidung des Landesozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vertröstet, obwohl bereits das Bundessozialgericht sowie mehrere Landessozialgerichte im Sinne der betroffenen Kolleginnen und Kollegen entschieden hatten.
Seitens der GdP ist man sich bewusst, dass die Neuberechnung der Rente auch Zeit und Personal erfordert. Die GdP erwartet aber, dass man schnelle Lösungen findet und zum Beispiel Personal befristet einstellt.
„Die zu erwartende Erhöhung der Rente wird insbesondere bei den Empfängern niedriger Renten, also den damaligen niedrigen Diensträngen der DVP, deutlich spürbar werden. Es wäre aus unserer Sicht sehr unfair, wenn man diese Kolleginnen und Kollegen - die teilweise weit über 70 Jahre alt sind - noch jahrelang auf die Umsetzung des Urteils warten lässt“, so Seegert abschließend.
GdP-Wir tun was!
Seitens der GdP ist man sich bewusst, dass die Neuberechnung der Rente auch Zeit und Personal erfordert. Die GdP erwartet aber, dass man schnelle Lösungen findet und zum Beispiel Personal befristet einstellt.
„Die zu erwartende Erhöhung der Rente wird insbesondere bei den Empfängern niedriger Renten, also den damaligen niedrigen Diensträngen der DVP, deutlich spürbar werden. Es wäre aus unserer Sicht sehr unfair, wenn man die
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