Zum Schutz unserer Kollegen
Keine Entsendung zu Einsätzen nach Berlin!
Der Entwurf sieht eine sogenannte „Beweislastumkehr“ vor
Der Berliner Senat berät derzeit über einen Gesetzentwurf, der Opfern von Diskriminierungen durch öffentlichen Stellen einen Schadensersatzanspruch einräumen soll. Dabei muss aber nicht der Geschädigte seine Vorwürfe beweisen. Der Entwurf sieht eine sogenannte „Beweislastumkehr“ vor. Das bedeutet, dass der Vorwurf einer Diskriminierung dazu führt, dass der betroffene Beamte nachweisen muss, dass seine Maßnahme keinen diskriminierenden Hintergrund hatte.
Schumacher: “Anscheinend blickt der Berliner Senat mit Misstrauen auf die Beschäftigten in Polizei und öffentlicher Verwaltung. Anstatt seine Beschäftigten zu schützen, wird es mit diesem Gesetzentwurf Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden, die der Polizei gegenüber ohnehin negativ eingestellt sind, zukünftig noch einfacher gemacht, falsche Anschuldigungen z.B. gegenüber Polizistinnen und Polizisten zu erheben.“
Gerade bei polizeilichen Großeinsätzen ist das Land Berlin in Zeiten knappen Personals auch auf eine Unterstützung anderer Bundesländer angewiesen. Diese Polizisten wären aber zukünftig auch von diesem Gesetz betroffen. Für unseren GdP-Landesbezirk stellt sich die Frage, ob man zum Schutz der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen künftig überhaupt Einsatzkräfte nach Berlin schicken sollte.
Schumacher abschließend: “Die Politik sollte in Zeiten von Pandemie, Personalmangel und einer erheblichen Arbeitsverdichtung Signale der Wertschätzung und Unterstützung für die Kolleginnen und Kollegen senden. Der aktuell vorliegende Entwurf bewirkt das genaue Gegenteil.“
Der Landesvorstand
Schumacher: “Anscheinend blickt der Berliner Senat mit Misstrauen auf die Beschäftigten in Polizei und öffentlicher Verwaltung. Anstatt seine Beschäftigten zu schützen, wird es mit diesem Gesetzentwurf Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden, die der Polizei gegenüber ohnehin negativ eingestellt sind, zukünftig noch einfacher gemacht, falsche Anschuldigungen z.B. gegenüber Polizistinnen und Polizisten zu erheben.“
Gerade bei polizeilichen Großeinsätzen ist das Land Berlin in Zeiten knappen Personals auch auf eine Unterstützung anderer Bundesländer angewiesen. Diese Polizisten wären aber zukünftig auch von diesem Gesetz betroffen. Für unseren GdP-Landesbezirk stellt sich die Frage, ob man zum Schutz der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen künftig überhaupt Einsatzkräfte nach Berlin schicken sollte.
Schumacher abschließend: “Die Politik sollte in Zeiten von Pandemie, Personalmangel und einer erheblichen Arbeitsverdichtung Signale der Wertschätzung und Unterstützung für die Kolleginnen und Kollegen senden. Der aktuell vorliegende Entwurf bewirkt das genaue Gegenteil.“
Der Landesvorstand