neue Verwaltungsvorschrift zur „Individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizisten"
GdP lehnt Kennzeichnungspflicht weiterhin entschieden ab
Schumacher weiter: „Mir ist kein Fall in Mecklenburg-Vorpommern bekannt, in dem bei einem Verdacht auf eine rechtswidrige Handlung der beschuldigte Polizeibeamte nicht identifiziert werden konnte.“
„Hier wird Klientelpolitik zur Lasten meiner Kolleginnen und Kollegen betrieben und die Polizei unnötig unter Generalverdacht gestellt“, so Schumacher abschließend.
Der Landesvorstand
„Hier wird Klientelpolitik zur Lasten meiner Kolleginnen und Kollegen betrieben und die Polizei unnötig unter Generalverdacht gestellt“, so Schumacher abschließend.
Der Landesvorstand