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Wir sind am Ball – erneute Verhandlungen mit der Landesregierung

GdP verhandelt mit Finanzminister über höhere Erschwerniszulagen

Schwerin.

Die Verhandlungen zum Pakt für Sicherheit wurden heute fortgesetzt. Neben der bereits verhandelten weiteren Erhöhung von Polizeivollzugsstellen um 150 waren heute die Erschwerniszulagen für den Polizeivollzugsdienst zentrales Thema. Dazu legte das Finanzministerium einen „Entwurf einer Ersten Landesverordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)“ vor. Die Gewerkschaften wurden zeitgleich um Stellungnahme gebeten. „Im Entwurf zur EZulV hinterlässt die GdP deutlich sichtbare Spuren“, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher. Schumacher weiter „Dank unserer Beharrlichkeit und einer Vielzahl von Gesprächen mit den politischen Akteuren haben unsere Anregungen und Vorschläge Beachtung gefunden. Die Überarbeitung der Erschwerniszulagenverordnung war und ist eines unserer zentralen Themen.“

Hier einige Highlights

Positives vorweg:

    · Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 150 Euro monatlich
    · Wegfall der Halbierung der Wechselschichtzulage für Polizeivollzugsbeamte
    · Dadurch fast VERDREIFACHUNG der Wechselschichtzulage für den Polizeibereich
    · Anhebung der Taucherzulage auf Bundesniveau
    · Zulage für SEK und MEK von 153,39 Euro auf 300 Euro monatlich
    · Schaffung einer Zulage für BFE, ZOEG und MAEX in Höhe von 150 Euro monatlich
    · Operative Beamte des Verfassungsschutzes erhalten eine Zulage von 150 Euro monatlich
    · Zulage für die Observationsgruppe des Verfassungsschutzes erhöht sich auf 300 Euro monatlich
    · Verdeckte Ermittler erhalten eine Zulage von 153,39 Euro monatlich
    · Schaffung einer Zulage für die Sachbearbeiter Kinderpornografie in Höhe von 100 Euro monatlich
    · Schaffung einer Zulage für Diensthundführer in Höhe von 75 Euro monatlich

Hier geht noch mehr:
    · Berücksichtigung der Belastung Tarifbeschäftigter, z.B. durch Gewährung von außertariflichen Zulagen
    · Schaffung einer Zulage Bereitschaftspolizei!!!
    · Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Zulagensätze
    · Spürbare Erhöhung der Stundensätze des Dienstes zu ungünstigen Zeiten, z.B. an Sonn- und Feiertagen auf 5 Euro je Stunde
    · Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
    · Ausweitung der Wechselschichtzulage für alle Kolleginnen und Kollegen, die auch rund um die Uhr im Dienst sind und auch kurzfristige Schichtwechsel haben
    · SEK-Zulage auf GSG9-Niveau

    Schumacher abschließend: „Die nun erfolgenden Veränderungen sind für uns nur EIN weiterer Schritt in die richtige Richtung und zur Erhöhung der Attraktivität des Polizeidienstes. Die Gewerkschaft der Polizei wird konsequent ihren Weg weiterverfolgen, damit meine Kolleginnen und Kollegen für ihre besonderen Belastungen auch die Wertschätzung erfahren, die ihnen zusteht.“


Der Landesvorstand
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