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Gewerkschaft der Polizei (GdP) - Kreisgruppe Schwerin

Gedanken zur Arbeitszeit in der Landespolizei

Schwerin:.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich Gedanken zur Arbeitszeit macht, kommt um eine kurze historische Betrachtung nicht drum rum. Damit möchte ich dann auch beginnen.

Der Achtstundentag war eine der ältesten Forderungen der Arbeiterbewegung und der Gewerkschaften. Zwischen 1830 und 1834 in Großbritannien erstmals formuliert, prägte der Sozialreformer Robert Owen den Slogan: "Acht Stunden arbeiten, acht Stunden schlafen und acht Stunden Freizeit und Erholung". Aber bis dahin war es und ist es scheinbar wieder ein langer Weg. Als erstes Etappenziel auf dem Weg zur Durchsetzung des Achtstundentags trat am 1. Mai 1848 der Factory Act 1847 in Großbritannien in Kraft, der den 10-Stunden-Tag erstmals verbindlich festschrieb. Den 1. Mai sollten wir uns merken, es ist der Geburtstag des Landtagsabgeordneten Heinz Müller.

In Deutschland ist der Achtstundentag seit 1918 gesetzlich vorgeschrieben. Zurückzuführen ist dies auf das Stinnes-Legien-Abkommen vom 15. November 1918. Durchgesetzt wurde dies von der Sozialdemokratie, den Gewerkschaften und den Arbeitervertretern. An dieser Stelle merken wir uns wieder Heinz Müller, denn Heinz Müller ist SPD Abgeordneter.

Wie sieht es mit der Errungenschaft von 1918 heute in der Landespolizei aus?
Auch hier können wir lesen, in der Arbeitszeitverordnung für Beamte, im TV-Länder für die Arbeitnehmer, sind der Achtstundentag und die Vierzig-Stunden-Woche als Regel festgeschrieben. In beiden Werken sind darüber hinaus eine ganze Reihe von Ausnahmen beschrieben, die besondere Belastungen, Spitzenzeiten und unvorhersehbare Ereignisse abfangen sollen. Mittlerweile hat es sich aber herumgeschwiegen, dass in unserer Landespolizei die Ausnahme schon längst zur Regel geworden ist. Das führt jährlich zu Bergen von Mehrarbeits- und Überstunden, zu einer ständig wachsenden Belastung und nicht zuletzt zu erheblichen Ausfällen durch Krankheit und Vollzugsdienstunfähigkeit.

Der Ruf aus der Belegschaft, mehr geht nicht, wir sind am Ende, wird immer lauter und häufiger. Die GdP hat an aller erster Stelle den Kampf für die sozialen Belange der Mitglieder in ihre Satzung geschrieben und genau das tut sie auch. Dazu gehört es vorrangig, sich dafür einzusetzen, dass Rechtsnormen die dem Schutz der Beschäftigten dienen, eingehalten werden, auch wenn dadurch mancher liebgewonnene Euro nicht mehr fließt. Geld kann nur einen momentanen Schmerz lindern, aber nicht die Gesundheit ersetzen, die ja nach Möglichkeit bis ins hohe Alter präsent sein soll. Genau aus diesem Grund ist die Mehrarbeitsvergütung z.B. kein Geld im Sinne der Besoldung, sondern eine Entschädigung für nicht gewährte Freizeit und Erholung. Wenn wir schon mal bei Mehrarbeitsvergütung sind, eine interessante mathematische Konstellation. Wenn 4 Beamte ihr Jahresvolumen von je 480 Stunden bezahlte Mehrarbeit auslasten, dann produzieren sie mehr als die Jahresarbeitsleistung eines fiktiven 5. Beamten. Von der Entschädigung für die 4 Beamten holt sich die Finanzministerin über den Spitzensteuersatz einen beachtlichen Teil zurück. Für Nummer 5, unser fiktiver Beamte, entstehen keinerlei Nebenkosten für das Land wie z.B. Heilfürsorge, Bekleidung und Ausrüstung, Ruhestandsversorgung. Er ist eine Billigversion die wir alle unserem Dienstherrn zur Verfügung stellen und damit das Signal senden "Es geht noch mehr".
Unter dieser Überschrift veröffentlichte die Schweriner Volkszeitung am 22. Januar 2015 einen Beitrag über die Debatte im Landtag zu dieser Problematik. Die Positionen könnte man wie folgt kurz zusammenfassen:
CDU und LINKE " mehr geht nicht"
SPD " da kann noch was weg".

Und nun kommt wieder Heinz Müller ins Spiel. Durch Geburtsdatum und Parteimitgliedschaft mit den Traditionen der Arbeiterbewegung und des Achtstundentages eng verbunden, sollte man meinen, aber weit gefehlt. In Kenntnis der Zahlen der Evaluation der Polizeistrukturreform 2010, der grundsätzlichen Aussagen zur Belastungssituation der Landespolizei kommt Heinz Müller zu dem Ergebnis, weniger Verwaltung mehr Beamte vor Ort und dann geht da noch was.

Weniger Verwaltung geht nicht. Warum nicht. Die Politik und die Bürger fordern von der Polizei zu recht, alle Ausgaben, jegliche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, jegliches Verwaltungshandeln transparent zu machen. Darüber hinaus sollen Entwicklungen aufgezeigt werden, Prognosen sind zu stellen, Anfragen der Landtagsabgeordneten sind zu beantworten, Gesetze und Verordnungen sind durch Stellungnahmen zu begleiten.

All das macht in der Regel nicht der Schutzmann auf der Straße sondern bedarf einer ausreichenden gut funktionierenden Verwaltung. Und fast hätte ich es noch vergessen, die Verwaltung stellt das Funktionieren des Vollzuges auch noch logistisch sicher.
Wenn man dieser Sicht folgt, müsste eigentlich die Erkenntnis wachsen: Bei gleichbleiben oder zunehmenden Aufgaben und weiterer Personalreduzierung verurteile ich den Personalkörper der Landespolizei zu noch längeren Arbeitszeiten und nehme alle Negativfolgen billigen in Kauf. Ist das sozial und demokratisch?

Die Frage in den Raum gestellt: Erklärt die SPD den Bürgern künftig, dass sie ein komplett falsches subjektives Sicherheitsempfinden haben? Ich tu es nicht!
Heinz Woisin
Kreisgruppe Schwerin
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