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Alimentation von Beamten bei den Familienzuschlägen

Unzureichende Alimentation bei Familienzuschlägen – Kein Geld verschenken

Schwerin:.

In der Juni-Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift „Deutsche Polizei“ berichteten wir über ein Urteil des OVG NRW. Unter dem Aktenzeichen 3A 1058/15 wurde entschieden, dass die derzeitige Alimentation von Beamten bei den Familienzuschlägen für das dritte und weitere Kinder unzureichend ist. Die GdP MV hat daher den betroffenen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen und zu beantragen, diesen ruhend zu stellen und den Ausgang des Revisionsverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht abzuwarten.

Zwischenzeitlich erreichten uns einzelne Anfragen, ob wir nicht einen Musterwiderspruch zur Verfügung stellen könnten. Dieser Bitte kommen wir gerne nach.

Solltet Ihr also auch einen
Musterwiderspruch benötigen, wendet Euch bitte an Eure Vorsitzenden oder Vertrauensleute.


GdP – WIR TUN WAS

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