Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
Verfassungswidrige Besoldung bei der Ost-West-Anpassung
Zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zählt auch Mecklenburg-Vorpommern
In allen neuen Ländern wurde die Verschiebung der Angleichung der Ost- an die Westbesoldung von 2008 auf 2010 für die Besoldungsgruppen ab A10 aufwärts beschlossen. Wenn dieses in Sachsen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dann auch nicht Mecklenburg-Vorpommern.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte daher den Finanzminister Mathias Brodkorb aufgefordert, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern zügig eine verfassungskonforme Regelung für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet.
Selbstverständlich ist die GdP bereit, bei der Erarbeitung eines solchen Gesetzentwurfes tatkräftig zu unterstützen.
GdP M-V - wir tun was
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte daher den Finanzminister Mathias Brodkorb aufgefordert, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern zügig eine verfassungskonforme Regelung für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet.
Selbstverständlich ist die GdP bereit, bei der Erarbeitung eines solchen Gesetzentwurfes tatkräftig zu unterstützen.
GdP M-V - wir tun was