„Es geht um Gefahrenabwehr, nicht um Strafrecht“, sagt der Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern Christian Schumacher. Die Polizei dürfe nur unter Richtervorbehalt und für einen kurzen Zeitraum die neuen Mittel anwenden.
Nächster Termin zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz