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Kontenklärung

Aufbewahrungsfrist läuft bis 2011

Schwerin:.

Wir hatten mit Flugblatt 22/06 informiert, dass am 31.12.2006 für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den neuen Bundesländern die Verpflichtung abläuft, vorhandene Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten aufzubewahren.

Damit hätte eine Vielzahl von Arbeitnehmern, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR geleistet haben, ihr Rentenversicherungskonto nicht mehr vollständig klären können.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages hat im September 2006 eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten bis Ende 2011 beantragt.

Im Rahmen der Beratungen zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes wurde dem Antrag zugestimmt.

Fragen dazu können über die kostenlose Servicerufnummer der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden: 0800/100048070


Der Landesvorstand


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