Kontenklärung
Aufbewahrungsfrist läuft bis 2011
Damit hätte eine Vielzahl von Arbeitnehmern, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR geleistet haben, ihr Rentenversicherungskonto nicht mehr vollständig klären können.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages hat im September 2006 eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten bis Ende 2011 beantragt.
Im Rahmen der Beratungen zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes wurde dem Antrag zugestimmt.
Fragen dazu können über die kostenlose Servicerufnummer der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden: 0800/100048070
Der Landesvorstand
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages hat im September 2006 eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten bis Ende 2011 beantragt.
Im Rahmen der Beratungen zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes wurde dem Antrag zugestimmt.
Fragen dazu können über die kostenlose Servicerufnummer der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden: 0800/100048070
Der Landesvorstand