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Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern

Missverständnis oder Retourkutsche??

- Streit um die Kosten der Auslandspraktika der Fachhochschulstudenten geht in neue Runde -

Schwerin:.

Der Streit um die Kosten der Auslandspraktika der Studenten der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow (FHöPR), Fachbereich Polizei ging dieser Tage in eine neue Runde.

Mit Datum vom 4. Juli erhielten einige Studentinnen und Studenten (oder vielleicht sogar alle??) einen Bescheid, dass ihnen die Kosten für das dienstlich veranlasste Auslandspraktikum nicht erstattet werden. Der Versagungsgrund: sie sind einen Tag vor Inkrafttreten des Bezugserlasses auf Dienstreise gegangen.

Zur Erinnerung: Im März traten viele Studenten an die GdP heran und kritisierten, dass dienstlich veranlasste Bestandteile des Studium, um solche handelt es sich bei Auslandspraktika, durch die FHöPR nicht als Dienst anerkannt würden und darüber hinaus die Studenten auch für die Kosten aufkommen sollten. (Wir berichteten am 16.3.2011)

Am 18.3.2011berichteten wir über eine Einigung mit Innenminister Caffier, dass ab diesem Jahr derartige Praktika als Dienstreisen zu planen sind und ab dem nächsten Jahr die FHöPR für alle Kosten der Dienstreise aufkommen wird. Für das laufende Jahr wurde der Kompromiss erzielt, dass die reinen Transportkosten durch die Fachhochschule übernommen werden. Der Erlass, auf den sich die Fachhochschule bei ihrer Versagung bezieht, wurde somit ausschließlich für den Personenkreis formuliert, der jetzt wieder ausgenommen wurde.

Der Landesvorsitzende der GdP, Michael Silkeit: „Mir fällt es schwer, eine Einschätzung zu treffen, ob es sich bei den Bescheiden um Missverständnisse oder eher Retourkutschen handelt. Wenn Letzteres der Fall ist, dann handelt es sich um ein Armutszeugnis der Verwaltung und eine völlig falsche Einstimmung von Berufsanfängern auf ihren neuen Job.“

Die GdP informierte heute Innenstaatssekretär Thomas Lenz und forderte diesen auf, die Entscheidung der Verwaltung der Fachhochschule unverzüglich aufzuheben und das mit dem Innenminister vereinbarte Verfahren einzuleiten.

Auch wenn das Verfahren in dieser Woche mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit positiv abgeschlossen wird, raten wir unbedingt dazu, einen fristgerechten Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen. Hinsichtlich der Begründung reicht es aus, dass darauf verwiesen wird, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.


Wir berichten weiter.

Der Landesvorstand


GdP_M-V-Flyer_132011_Missverständnis oder Retourkutsche.pdf



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