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Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

GdP begrüßt Entscheidung des Bundesfinanzhofes

Schwerin:.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes, dass die Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer voll absetzbar bleiben müssen, sei richtig und zu begrüßen, sagte der GdP-Landesbezirksvorsitzende Michael Silkeit. Die Neuregelung der Pendlerpauschale, nach der seit dem 1. Januar 2007 nur noch die Kosten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können, ist nach Ansicht der Richter verfassungswidrig.

Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung der Haushaltskonsolidierung ließ der Finanzhof nicht gelten.

Silkeit: „Der Bundesfinanzhof hat im Sinne der Pendler entschieden und setzt damit für die Korrektur einer politischen Fehlentscheidung das richtige Signal. Fahrtkosten auf dem Weg zur Arbeit sind für viele Arbeitnehmer unvermeidlich.“

Die GdP ist davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr eine entsprechende Entscheidung im Sinne von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bundesweit treffen wird.

Wir empfehlen: Bei Einreichung der Steuer für 2007 die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer geltend machen. Bei Ablehnung durch das Finanzamt Widerspruch einlegen und um Aussetzung der Entscheidung bitten bis das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheidet.

Der Landesvorstand


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