Landesfachbereichsausschuss Tarif
Informationsveranstaltung zur Entgeltordnung (EGO)
Nach den tariflichen Regelungen werden die Kollegen, mit der bisherigen Entgeltgruppe und allen in diesem Zusammenhang zustehenden Entgeltbestandteilen in die neue Entgeltordnung übergeleitet. Die Kollegen verbleiben dann solange in dieser Entgeltgruppe, wie sie die entsprechenden Tätigkeiten unverändert ausüben. Durch die neue Entgeltordnung kann sich im Einzelfall bei gleicher Tätigkeit auch eine höhere Entgeltgruppe oder eine Entgeltgruppenzulage ergeben.
Vorteile durch die Entgeltordnung können sich in der Regel nur für Beschäftigte in den EG 2 bis 8 und Beschäftigte, die keine Vergütungsgruppenzulage im Besitzstand erhalten und ein Tätigkeitsmerkmal erfüllen, das nach der Entgeltordnung eine Entgeltgruppenzulage vorsieht, ergeben.
Um den Anspruch auf Eingruppierung nach der Entgeltordnung geltend zu machen, bedarf es jedoch eines Antrages.
Man sollte vorab in jedem Fall die Personalabteilung bitten, euch
- den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstiegs
- den Zeitpunkt eines noch zu erreichenden Bewährungs-/Tätigkeitsaufstiegs
- den Zeitpunkt einer zustehenden Zulage (z.B. Vergütungsgruppenzulage)
- das Bestehen eines Strukturausgleiches (einschl. Höhe, Beginn Dauer) sowie
- die Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung
- die Auswirkungen auf die Vergütungsgruppenzulage im Besitzstand mitzuteilen.
Es ist immer der Einzelfall zu betrachten! Aufgrund des langen Zeitraums bis 31.12.2012 ist keine Eile geboten, so dass eine gründliche Prüfung und Abwägung auf jeden Fall erfolgen sollte.
Der Antrag auf Eingruppierung nach der Entgeltordnung kann bis zum 31.12.2012 gestellt werden.
Weitere Informationsveranstaltungen in unseren Dienststellen der Landespolizei ( z. B. LKA M-V, PI Ludwigslust, PI Anklam, Polizeipräsidium Neubrandenburg u.a.) folgten.
Vorteile durch die Entgeltordnung können sich in der Regel nur für Beschäftigte in den EG 2 bis 8 und Beschäftigte, die keine Vergütungsgruppenzulage im Besitzstand erhalten und ein Tätigkeitsmerkmal erfüllen, das nach der Entgeltordnung eine Entgeltgruppenzulage vorsieht, ergeben.
Um den Anspruch auf Eingruppierung nach der Entgeltordnung geltend zu machen, bedarf es jedoch eines Antrages.
Man sollte vorab in jedem Fall die Personalabteilung bitten, euch
- den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstiegs
- den Zeitpunkt eines noch zu erreichenden Bewährungs-/Tätigkeitsaufstiegs
- den Zeitpunkt einer zustehenden Zulage (z.B. Vergütungsgruppenzulage)
- das Bestehen eines Strukturausgleiches (einschl. Höhe, Beginn Dauer) sowie
- die Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung
- die Auswirkungen auf die Vergütungsgruppenzulage im Besitzstand mitzuteilen.
Es ist immer der Einzelfall zu betrachten! Aufgrund des langen Zeitraums bis 31.12.2012 ist keine Eile geboten, so dass eine gründliche Prüfung und Abwägung auf jeden Fall erfolgen sollte.
Der Antrag auf Eingruppierung nach der Entgeltordnung kann bis zum 31.12.2012 gestellt werden.
Weitere Informationsveranstaltungen in unseren Dienststellen der Landespolizei ( z. B. LKA M-V, PI Ludwigslust, PI Anklam, Polizeipräsidium Neubrandenburg u.a.) folgten.