Zum Inhalt wechseln

Musterverfahren gegen das Sonderzahlungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin.

Aufrund des durcheinander in der Rechtslage, möchten wir Euch hiermit auf die Wahrung möglicher Ansprüche informieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

derzeit sind mehrere Musterverfahren gegen das Sonderzahlungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in Vorbereitung bzw. schon vor Gericht anhängig.
Die Rechtslage ist vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung sehr diffus. Die Aussichten auf Erfolg sind äußerst gering. Dennoch möchten wir Euch die Möglichkeit zur Wahrung Eurer Ansprüche, seien sie noch so gering, nicht vorenthalten.

Ein Musterantrag ist diesem Flugblatt beigefügt.
Diesen kann man sich hier herunterladen.

Zum Verfahren:
Anträge können von Beamten und Beamtinnen gestellt werden, die bereits für das Jahr 2003 gekürzte Sonderzahlungen erhalten haben.
Sie sollten Einspruch gegen die Bezügemitteilung für den Monat Dezember 2003 erheben und den Antrag auf Zahlung einer "ungekürzten" Sonderzuwendung stellen.

Dazu ist wie folgt vorzugehen:
Vergleicht zunächst die Höhe der Sonderzahlung 2003 mit der Sonderzuwendung 2002.
Sind diese in etwa gleich, erübrigt sich der Einspruch.

Der Einspruch muss fristwahrend bis zum 31.12.2003 dem Landesbesoldungsamt vorliegen. Dieses sollte sicherheitshalber erfolgen, weil die Rechtsauffassungen zum Thema Ausschlussfristen auseinander gehen.

Das Weihnachtsgeld wurde in diesem Jahr wie folgt gezahlt:

Besoldungsgruppe Bemessungsfaktor 2003

A 1 bis A 9 47,363 %

A 10 bis A 12 41,504 %

A 13 bis B 8 36,621 %

Vor Antragstellung bitte die Angaben in obiger Tabelle und auf dem Besoldungsstammblatt prüfen.


Der Landesvorstand

This link is for the Robots and should not be seen.