Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
GdP M-V fordert erneut Einführung sogenannter Taser für Spezialeinheiten
Auch der Vertreter des Polizeitechnischen Instituts (PTI) der Hochschule der Polizei sowie ein Vertreter der Berliner Polizei, die bereits seit ca. 10 Jahren auf Taser in Spezialeinheiten zurückgreift, sprachen sich für einen Einsatz in M-V aus.
Ein zentraler Punkt in der Diskussion, nicht nur aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei, stellte die Entwicklung des Polizeirechts in Deutschland dar. Sowohl nach Ansicht der GdP, als auch anderer Rechtsexperten wird dieses immer diffuser und immer weniger den Ansprüchen auf Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gerecht.
Prof. Hartmut Aden, vom Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin schätzte ein: Die neue Entwicklung der Polizeigesetze,…, führt dazu, „…dass viele polizeigesetzliche Bestimmungen trotz intensiver Rechtsausbildung für Polizeikräfte… heute nicht mehr aus sich heraus verständlich sind…“
Weitere Themenschwerpunkte waren:
- der Regelungen zur Bildbeobachtung sowie Bild- und Tonaufzeichnung (§ 32 Absatz 3 und 4);
- die Regelungen zur präventiven Telekommunikationsüberwachung (§ 34a);
- der Einsatz technischer Mittel zur Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen (§ 43a)
und andere Ergänzungen des SOG.
Den Gesetzentwurf sowie die Stellungnahme der GdP findet Ihr im Mitgliederbereich.
Der Landesvorstand
Ein zentraler Punkt in der Diskussion, nicht nur aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei, stellte die Entwicklung des Polizeirechts in Deutschland dar. Sowohl nach Ansicht der GdP, als auch anderer Rechtsexperten wird dieses immer diffuser und immer weniger den Ansprüchen auf Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gerecht.
Prof. Hartmut Aden, vom Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin schätzte ein: Die neue Entwicklung der Polizeigesetze,…, führt dazu, „…dass viele polizeigesetzliche Bestimmungen trotz intensiver Rechtsausbildung für Polizeikräfte… heute nicht mehr aus sich heraus verständlich sind…“
Weitere Themenschwerpunkte waren:
- der Regelungen zur Bildbeobachtung sowie Bild- und Tonaufzeichnung (§ 32 Absatz 3 und 4);
- die Regelungen zur präventiven Telekommunikationsüberwachung (§ 34a);
- der Einsatz technischer Mittel zur Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen (§ 43a)
und andere Ergänzungen des SOG.
Den Gesetzentwurf sowie die Stellungnahme der GdP findet Ihr im Mitgliederbereich.
Der Landesvorstand