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Änderungsantrag der SPD und CDU Fraktion zum Besoldungsneuregelungsgesetz

Große Koalition fällt der Polizei erneut in den Rücken

- Ruhegehalt wird auch künftig wegen systemnaher Zeiten gekürzt -

Die Koalitionsfraktionen wollen auf maßgebliches Betreiben einzelner Abgeordneter, wie Egbert Liskow (CDU) oder Tilo Gundlack (SPD), die von der Staatskanzlei vorgelegte Streichung der systemnahen Zeiten ablehnen. Damit verhindern sie nicht nur eine Gleichstellung der älteren Beamten in MV mit ihren Kollegen in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, sondern stellen ALLE Polizistinnen und Polizisten der ehemaligen DDR unter Generalverdacht.

Doppelversorgung/Besserstellung kann es hier aber gar nicht geben!

Den Betroffenen werden damit weiterhin die nach der Wiedervereinigung (!!) redlich ver- und erdienten Pensionen teils drastisch gekürzt. Mit den Stichworten „Vermeidung einer Doppelversorgung/ Besserstellung /höhere Pensionen“ wird der Öffentlichkeit suggeriert, dass die Tätigkeiten in der DDR das Ruhegehalt ansonsten erhöhen würden.

Eine Doppelversorgung/Besserstellung kann es hier aber gar nicht geben. Die Zeiten der Tätigkeiten in der DDR sind nicht ruhegehaltfähig und werden es auch in Zukunft gemäß § 12b LBeamtVG nicht sein. Doppelversorgung kann es nur dann geben, wenn gleiche Zeiten einer Tätigkeit sowohl für die Rente wie auch für die Versorgung herangezogen werden. Das ist aber hier nicht der Fall. Durch eine unübersichtliche Verweisungskette wird den betroffenen Beamten eine geringere Versorgung gewährt, als sie sich durch ehrlichen und untadeligen Dienst erarbeitet haben. Dieses Unrecht soll damit weiterhin zementiert werden.

Es ist schon sehr zynisch, wenn der Herr Thomas Beyer als Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages und Bürgermeister der Stadt Wismar es als „gerecht und gut“ findet, dass die Fraktionen der SPD und CDU „auf unsere Stimme gehört“ haben und „sehr sensibel mit dieser heiklen Thematik umgegangen sind.“, so Manfred Seegert, Seniorenvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) MV.
Seegert weiter: „Ganz offensichtlich hat sich der Städte- und Gemeindetag nicht mit der Gesetzeslage auseinandergesetzt. Während der Verbandsanhörung gab es keine Änderungswünsche und jetzt, kurz vor der Gesetzesnovelle, zaubert er seine Bedenken aus dem Hut. Da könnte man schon annehmen, dass eine Organisation, die objektiv und parteiunabhängig handeln sollte, mal Unterstützungsfeuer schießt.

Die Äußerungen von Frau Anne Drescher, Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der DDR-Diktatur, sprechen die gleiche Sprache. Für sachliche Argumente war sie nicht zugänglich. Dies ist weder eine heikle noch eine sensible Thematik, sondern eine ungerechte Gesetzeslage, die sachlich aufgearbeitet werden muss. Trotz mehrfacher Appelle der Gewerkschaft der Polizei statt Bauchgefühl und Emotionen Sach- und Fachlichkeit sprechen zu lassen, erweckten die letzten Wochen eher den Eindruck einer ideologischen Aufarbeitung der DDR-Polizeigeschichte.

Durch die Kürzung ihrer Pensionen entsteht Ihnen ohne Vorwarnung und nicht erkennbar eine teils erhebliche Versorgungslücke. Außerdem wird das Ruhegehalt bei jeder noch so kleinen Rentenerhöhung sofort um diesen Betrag weiter gekürzt.
Ich werde meinen Kolleginnen und Kollegen empfehlen, sich sehr sorgfältig anzuschauen, wem Sie Ihre Stimme geben. Lippenbekenntnisse braucht diese Landespolizei nicht mehr.“, so Seegert abschließend.

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weitere Informationen
- GdP MV: 18. März 2021 - Änderungsantrag der SPD und CDU Fraktion zum Besoldungsneuregelungsgesetz - Erneute Falschmeldung des Norddeutschen Rundfunks (NDR)
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