Zum Inhalt wechseln

Landesgeschäftsstelle

Zugang zur Landesgeschäftsstelle

Schwerin.

Der Zugang zur Landesgeschäftsstelle ist nur mit Impfnachweis, Genesenennachweis oder einem Testnachweis gestattet. Bei Geimpften genügt bis auf weiteres ein einmaliger Nachweis. Bei Genesenen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, genügt bis auf weiteres ein einmaliger Nachweis. Personen die weder geimpft noch genesen sind, haben durch einen offiziell anerkannten Test (Point-of-Care-Test oder PCR Test) nachzuweisen, dass sie nicht infiziert sind. Das Testergebnis ist vor Betreten der Geschäftsstelle vorzuweisen. Es dürfen keine Symptome bestehen, die auf eine Erkrankung hinweisen. Wer keinen offiziell anerkannten Test nachweisen kann, wird kein Einlass in die Landesgeschäftsstelle gewährt.

Erreichbarkeit der Landesgeschäftsstelle

Unter der Rufnummer 0385 - 208418 - 0 bzw. per Email ist unsere Landesgeschäftsstelle während der Geschäftszeiten weiterhin erreichbar.

This link is for the Robots and should not be seen.