Mehr Rente für ehemalige DVP-Kollegen?
Die unendliche Geschichte mit der rentenrechtlichen Anrechnung des Verpflegungsgeldes
Die Rechtsprechung der Sozialgerichte im Land ist mittlerweile nicht mehr einheitlich
Viele der Betroffenen haben das so nicht akzeptiert und sich im Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Nichtberücksichtigung des Verpflegungsgeldes bei der Rente gewehrt. Zuständig sind die Sozialgerichte des Landes. Die Rechtsprechung der Sozialgerichte des Landes ist mittlerweile nicht mehr einheitlich. Nachdem Anträge und Klagen vor den Sozialgerichten M-V zunächst durchgängig erfolglos waren, hat nunmehr das Sozialgericht Neubrandenburg in unserem Interesse entschieden. Wie mehrere andere Fälle liegt der Fall des Sozialgerichtes Neubrandenburg nunmehr beim Berufungsgericht, dem Landessozialgericht M-V.
Es bleibt zu hoffen, dass eine Entscheidung noch 2017 folgt und dass das Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt mit der Folge anerkannt wird, dass sich die Rentenansprüche unserer Kolleginnen und Kollegen erhöhen. Ein Blick über die Landesgrenze in die anderen neuen Bundesländer zeigt auch dort eine uneinheitliche Rechtsprechung. Berlin-Brandenburg erkennt es bisher als einziges Bundesland an. Aus Sachsen-Anhalt gibt es aktuell eine neue Entscheidung des Landessozialgerichtes zugunsten unserer Kollegen. Um auch in unserem Bundesland Bewegung in die Verfahren zu bekommen, werden wir uns als Gewerkschaft der Polizei kurzfristig sowohl bei der Sozialministerin als auch bei der Justizministerin um Gesprächstermine bemühen, über die wir dann berichten werden.
Bei Rückfragen steht euch die Kollegin Renate Randel aus der Seniorengruppe (01525/6140798) oder der Verantwortliche für Rechtsschutz, der Kollege Jörn Liebig (0176/80337174), zur Verfügung.
Es bleibt zu hoffen, dass eine Entscheidung noch 2017 folgt und dass das Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt mit der Folge anerkannt wird, dass sich die Rentenansprüche unserer Kolleginnen und Kollegen erhöhen. Ein Blick über die Landesgrenze in die anderen neuen Bundesländer zeigt auch dort eine uneinheitliche Rechtsprechung. Berlin-Brandenburg erkennt es bisher als einziges Bundesland an. Aus Sachsen-Anhalt gibt es aktuell eine neue Entscheidung des Landessozialgerichtes zugunsten unserer Kollegen. Um auch in unserem Bundesland Bewegung in die Verfahren zu bekommen, werden wir uns als Gewerkschaft der Polizei kurzfristig sowohl bei der Sozialministerin als auch bei der Justizministerin um Gesprächstermine bemühen, über die wir dann berichten werden.
Bei Rückfragen steht euch die Kollegin Renate Randel aus der Seniorengruppe (01525/6140798) oder der Verantwortliche für Rechtsschutz, der Kollege Jörn Liebig (0176/80337174), zur Verfügung.