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Beförderungsmöglichkeiten für den Polizeivollzug 2018

Hannover.

Der Landesplanstellenausgleich für den Vollzug der Polizei Niedersachsen für das Jahr 2018 ist beschlossen. Der PHPR hat heute dem Erlass zugestimmt. Damit können in diesem Jahr insgesamt 1.248 Beförderungsmöglichkeiten genutzt werden.

Foto: GdP Nds
Foto: GdP Nds
Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Behörden:
A 13
A 12
A 11
A 10
insgesamt
Beförderungs-/Ernennungsmöglichkeiten Polizeivollzug
50
154
404
640
1.248
PD Braunschweig
5
26
78
72
181
PD Göttingen
5
11
58
81
155
PD Hannover
7
19
37
124
187
PD Lüneburg
7
28
43
97
175
PD Oldenburg
13
31
75
115
234
PD Osnabrück
5
14
53
90
162
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
4
9
14
26
53
LKA Niedersachsen
1
6
30
26
63
Polizeiakademie Niedersachsen
3
10
16
9
38

Leider sind die Landesregierung und das Parlament der Forderung der GdP, zusätzliche Stellenhebungen bereits im Nachtragshaushalt 2018 einzuplanen, nicht nachgekommen. Daher handelt es sich in diesem Jahr um reine Beförderungen aufgrund von Pensionierungen. Befördert wird jeweils zum 1.6. und zum 1.12. entsprechend der Anzahl der Pensionierungen des vorangegangenen halben Jahres.

Um den Beförderungsstau aufzuheben, reicht dies jedoch bei weitem noch nicht aus. Die GdP fordert daher ein deutliches Stellenhebungsprogramm für den Landeshaushalt 2019. Diese Forderung hat die GdP der Politik bereits übermittelt und wird sie in Gesprächen und mit Aktionen untermauern. Dies ist mehr als erforderlich, insbesondere um die überlangen Wartezeiten nach A 10 zu reduzieren – mindestens so, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Die GdP bleibt dran!


Richtungsweisend. Mit Sicherheit!
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