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GdP zur Diskussion um Dieselfahrverbote:

Kommunen müssen Konzepte vorlegen und mit der Polizei reden

Foto: Angela Hübsch
Foto: Angela Hübsch
Hannover.

Im Zusammenhang mit der fortwährenden Diskussion um Dieselfahrverbote erneuert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen ihre Position, die sie bereits im Februar nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingenommen hat: Die Überwachung und Kontrolle des Fahrverbots ist keine originäre Aufgabe für die Polizei. Vielmehr sind Städte und Gemeinden in der Verantwortung.

„Die Polizei hat bereits ein sehr vielfältiges Aufgabenspektrum zu gewährleisten, sodass eine kontinuierliche Überwachung des Dieselfahrverbots nicht möglich ist. Auch im Hinblick auf die Personalstärke ist es nicht möglich, noch weitere zusätzliche Aufgaben zu übernehmen“, erklärte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff.

Er betonte: „Das Ziel polizeilicher Verkehrsüberwachung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dazu gehört es, Unfälle zu verhindern sowie Verkehrs-Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Der Verstoß gegen Abgasgrenzwerte beeinträchtigt hingegen nicht die Verkehrssicherheit. Insofern ist die Kontrolle keine originäre Aufgabe der Polizei.“

Kontrollen, z.B. während der Rush-Hour, würden nur zu Staus und Unmut in der Bevölkerung führen, befürchtet Schilff. Daher seien die Städte und Gemeinden gefragt, nach intelligenten und umsetzbaren Lösungen zu suchen. „Die Kommunen müssen Konzepte entwickeln, wie sie die Überwachung von Dieselfahrverboten gewährleisten wollen. Sie sollten dazu das Gespräch mit der Polizei suchen“, so der GdP-Landesvorsitzende.

„Es darf nicht sein, dass der Abgasskandal und die Untätigkeit von Politik und Industrie bei der Reduzierung der überhöhten Schadstoffwerte in der Luft zulasten der Bevölkerung und der Polizei ausgetragen werden. Die Frage der Überwachung ist nur aufgekommen, weil Fahrzeughersteller und Politik das Problem vor sich hergeschoben und nicht rechtzeitig und konsequent gehandelt haben“, sagte Schilff abschließend.
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