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Beschaffung von Unterziehschutzwesten wird neu geregelt

Hannover.

Das Verfahren über die Selbstbeschaffung von Schutzwesten wird im laufenden Jahr neu geregelt. 

Die Anschaffung soll für alle Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes der Schutz- und Kriminalpolizei sowie den Anwärterinnen und Anwärtern für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes möglich sein. Im Rahmen der im Haushalt dafür vorgesehenen Mittel sollen Unterziehwesten bereitgestellt werden.

Das heißt, dass eine Eigenbeteiligung nicht mehr stattfindet. Auch das Bekleidungskonto wird nicht mehr belastet.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt ausdrücklich diese Maßnahme. 

Notwendig ist nunmehr, dass in den Haushalt 2004 und in den Folgehaushalten genügend Mittel eingestellt werden, damit sich jede Kollegin/jeder Kollege eine Schutzweste beschaffen kann.

Um im Weiteren das Verfahren zügig zu regeln, muss der Polizeihauptpersonalrat umgehend beteiligt werden.

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